TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Compliance Officer (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10603105/06112026-1 - 06.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Mehr erfahren

Sicherheitsbeauftragte im Pflege- und Gesundheitswesen - Aufbauseminar - EX/A44/50201103/06112026-1 - 06.11.2026

Kompetenzen und Methoden entwickeln, um Sicherheitsrisiken effektiv zu begegnen


Inhalt

Erfahrungsaustausch
- Einbindung / Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
- Wirksamkeit der Sicherheitsbeauftragten im Betrieb
- Auswertung von Unfallereignissen
- Nutzung von Unterlagen der Berufsgenossenschaften (DGUV/BGW)

Rolle/Funktion/Aufgaben
- Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Fähigkeiten / Kompetenzen einer Sibe

Spezifische Gefährdungen erkennen anhand von Praxisübungen zu folgenden Themen:
- Verkehrswege (SRS, Treppen)
- Leitern und Aufstiegshilfen
- Psychische Belastungen
- Notfallmanagement (Erste Hilfe, Evakuierung, Brandschutz)
- Infektionsgefährdungen/Hautschutz
- Muskel-Skelett-Erkrankung
- Prävention gegen Aggression und Gewalt

Verhalten im Arbeitsschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Grundlagen und Motivation
- Kommunikation im Arbeitsschutz

Nutzen

Mit dem Aufbauseminar zum Sicherheitsbeauftragten (Sibe) im Pflege- und Gesundheitswesen sorgen Sie für Sicherheitund Wohlbefinden in Ihrer Einrichtung.

Unser Fokus liegt auf realitätsnahen Übungen. Diese ermöglichen Ihnen, Gefährdungen in konkreten Situationen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dabei werden die Übungen von Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung begleitet, die garantieren, dass Sie maximal von den Trainingseinheiten profitieren.

In dieser Fortbildung behandel wir die folgenden Kernpunkte:

- Förderung der Zusammenarbeit und Verbindung mit betrieblichen Akteuren, die Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten und die Auswertung der DGUV

- Verständnis der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen eines Sicherheitsbeauftragten vertiefen

- aktive Workshops, in denen Sie praxisrelevante Themen wie Verkehrswege (SRS, Treppen), den Umgang mit Leitern und Aufstiegshilfen, psychische Belastungen, Notfallmanagement (Erste Hilfe, Evakuierung, Brandschutz), Infektionsgefahren und Hautschutz, Muskel-Skelett-Erkrankungen und Prävention gegen Aggression und Gewalt behandeln

- sicherheitsgerechtes Verhalten, Grundlagen und Motivation zur Arbeitssicherheit sowie effektive Kommunikation im Arbeitsschutz.

Unser Aufbauseminar verbindet theoretisches Wissen mit praxisorientierten Übungen, um Ihren Alltag als Sicherheitsbeauftragte im Pflege- und im Gesundheitswesen zu gewährleisten.

Warten Sie nicht länger und buchen Sie noch heute Ihren Platz in unserer Fortbildung, um Ihre Fähigkeiten als Sicherheitsbeauftragte nachhaltig zu verbessern

Zielgruppe

Sicherheitsbeauftragte aus der Pflege und dem Gesundheitswesen, deren Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beauftragte der Arbeitssicherheit

Voraussetzungen

Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Diese Schulung richtet sich an ausgebildete und bestellte Sicherheitsbeauftragte. Von Vorteil ist das Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten. Sie sind neu als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte bestellt oder sollen zukünftig diese Aufgabe übernehmen? Dann besuchen Sie im ersten Schritt unseren Grundlehrgang ?Sicherheitsbeauftragter - gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001".

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Sicherheitsbeauftragte für technische Bereiche und Produktion - Aufbauseminar - EX/A40/50201105/06112026-1 - 06.11.2026

Sicherheitsstandards für die Arbeitsumgebung im technischen Bereich


Inhalt

Erfahrungsaustausch
- Einbindung / Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
- Wirksamkeit SiBe
- Auswertung DGUV

Rolle/Funktion/Aufgaben
- Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Fähigkeiten / Kompetenzen einer SiBe

Spezifische Gefährdungen erkennen durch Praxisübungen und Beispiele
- Verkehrswege (SRS, Treppen)
- Leitern und Aufstiegshilfen
- Psychische Belastungen
- Notfallmanagement (Erste Hilfe, Evakuierung, Brandschutz)
- Krananlagen / Flurförderzeuge (Anschlagen von Lasten)
- Fremdfirmeneinsatz (Dienstleister/Handwerker)
- Maschinen- und Anlagensicherheit (CE-Kennzeichnung, Bedienungsanleitung, Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitseinrichtung)
- Gefahrstoffe und Hautschutz
- Lärm und PSA


Verhalten im Arbeitsschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Grundlagen und Motivation
- Kommunikation im Arbeitsschutz

Nutzen

Warum brauchen Unternehmen Sicherheitsbeauftragte (SiBe) für den Bereich Technik und Produktion?



Technische Bereiche und Produktionsumgebungen verändern sich kontinuierlich. Neue Abläufe, Maschinen, Anlagen, Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie steigende Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz verlangen von Sicherheitsbeauftragten ein waches Auge und aktuelles Fachwissen. Gerade dort, wo viele Tätigkeiten parallel stattfinden, können Gefährdungen schnell übersehen werden. Wer Risiken früh erkennt, trägt aktiv dazu bei, Unfälle zu vermeiden und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Ihr Nutzen dieses Aufbauseminars für Sicherheitsbeauftragte in Technik und Produktion



In dieser Fortbildung stärken Sie Ihre Handlungssicherheit als Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Sicherheitsbeauftragter in Technik und Produktion. Sie erhalten praxisnahe Impulse, um Ihre Aufgaben wirksamer wahrzunehmen, mit Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit und weiteren betrieblichen Akteurinnen und Akteuren zusammenzuarbeiten und sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern. Der Austausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterstützt Sie dabei, bewährte Lösungen kennenzulernen und auf Ihre eigene betriebliche Praxis zu übertragen.

Was Sie konkret in der Schulung lernen und nachhaltig anwenden können



In unserer SiBe-Weiterbildung für den Bereich Technik und Produktion arbeiten Sie praxisnah an typischen Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Durch angeleitete Gruppenübungen vertiefen Sie Ihr Wissen und übertragen die Inhalte direkt auf Situationen aus Ihrem Arbeitsalltag.
Dabei geht es unter anderem um sichere Verkehrswege, Treppen, Leitern und Aufstiegshilfen, psychische Belastungen am Arbeitsplatz, Notfallmanagement mit Erster Hilfe, Evakuierung und Brandschutz sowie den sicheren Umgang mit Krananlagen und Flurförderzeugen.
Sie beschäftigen sich außerdem mit Fremdfirmeneinsatz, Maschinen- und Anlagensicherheit, CE-Kennzeichnung, Bedienungsanleitungen, Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitseinrichtungen, Gefahrstoffen, Hautschutz, Lärm und persönlicher Schutzausrüstung. So gewinnen Sie als SiBe konkrete Ansätze, um den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen aktiv mitzugestalten und die Sicherheit für Beschäftigte nachhaltig zu stärken.


Zielgruppe

Sicherheitsbeauftragte aus dem technischen Bereich und der Produktion, deren Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Beauftragte der Arbeitssicherheit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Personal- und Rechtsabteilung

Voraussetzungen

Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Diese Schulung richtet sich an ausgebildete und offizell bestellte Sicherheitsbeauftragte. Von Vorteil ist das Grun

Mehr erfahren

Auffrischung Fachkunde nach TRGS 520 - EX/A52/40301706/06112026-1 - 06.11.2026

Aktuelle Entwicklungen, praktische Übungen und Austausch für Ihre Fachkunde nach TRGS 520


Inhalt

Relevante gefahrgutrechtliche Neuerungen
Relevante kennzeichnungstechnische Neuerungen
Relevante Änderungen im Chemikalienrecht, in der Gefahrstoffverordnung und im Technischen Regelwerk
Änderungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger
Neu erkannte und bekannte Gefährdungen
Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen, Arbeitsmittel, Online-Tools, Handlungshilfen (z. B. der Verbände, Hersteller, Unfallversicherungsträger)
Zuständige Behörden, notwendige Vorbereitungen und vorzuhaltende Unterlagen bei Begehungen

Vorgehen bei
- unzulässigen Gewerbeanlieferungen,
- (gefährlichem) Fehlverhalten von Kundinnen und Kunden,
- Stoffen, die von Sammelstellen nicht angenommen werden können oder dürfen (z. B. Pikrinsäure, Munition, radioaktive Stoffe),
- offenen Gebinden
Nach Ausnahme 20 GGAV nicht transportierbare Stoffe (z. B. Natrium, Kalium, Brom, Pikrinsäure)
Kundenansprache und ggf. Deeskalation in o. g. Situationen

Diskussion von Vorfällen
- wild abgestellte Anlieferungen
- Kapazitätsprobleme bei mobiler Sammlung
- defekte Transportbehälter
- Unfälle und Beinahe-Unfälle
- Brandereignisse
- Ereignisse im Zusammenhang mit Lithiumbatterien

Fallbeispiele und Übungen zur Einstufung und Sortierung
Beförderungspapiere und Nachweiswesen
Ladungssicherung (Erfahrungsaustausch)
Notfallmanagement, Alarmplan
Stand der Technik bei Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Notfall-Kits Flusssäure)
Klärung von Zuständigkeiten für Vollständigkeit von Material und Ausrüstung, PSA, Notdusche etc. (Abfahrts-Checkliste)
Sauberkeit am Arbeitsplatz (stationär und mobil), Essen, Trinken
Standortprobleme bei mobiler Sammlung (z. B. Standort zugeparkt, konkurrierende öffentliche Veranstaltung, zu wenig Parkplätze, nicht mit Anhänger des Mobils befahrbar, hohes Gefährdungspotenzial, unzureichend befestigter Untergrund)
Verkehrssicherung an mobilen Sammelstellen (Anlieferverkehr, Stolperfallen,
Verschließen in Pausen)

Nutzen

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) machen klare Vorgaben: Für den Betrieb von
Sammelstellen und Zwischenlagern gefährlicher Abfälle muss zu jedem Zeitpunkt des Betriebs mindestens eine fachkundige Person vor Ort sein.

Mit dieser Fortbildung halten Sie Ihre Fachkunde gemäß TRGS 520, Abschnitt 4.2, Absatz 5 für
die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen
gefährlicher Abfälle aufrecht. Durch die Auffrischung sichern Sie sowohl den Betrieb als auch Ihre
persönliche Handlungssicherheit im Arbeitsalltag.
Sie vertiefen Ihr Wissen zur TRGS 520, bleiben fachlich auf dem neuesten Stand und erhalten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen. Durch die Kombination aus
neuen Themen, praktischen Übungen und der Wiederholung wesentlicher Inhalte sind Sie
perfekt gerüstet, um Ihrer Tätigkeit auch weiterhin erfolgreich nachzugehen. Sie lernen, Gefahren
zu erkennen und einzuschätzen, angelieferte Abfälle zu klassifizieren und zu sortieren.
Neben dem Erwerb von Fachwissen stärken Sie in unserer Fortbildung auch Ihre persönlichen Kompetenzen: Sie lernen, mit psychischen und physischen Belastungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen umzugehen, und verbessern Ihre Kommunikation mit Kundinnen und Kunden. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eröffnet neue Perspektiven, fördert das Verständnis für Prozessketten und zeigt, wie sich organisatorische Abläufe effizient gestalten lassen.

Mit der erfolgreichen Teilnahme halten Sie die gemäß TRGS 520 erforderliche Fachkunde für die
Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher
Abfälle aufrecht.

Zielgruppe

Personen, die den Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - Fortbildung - EX/A33/60102006/06112026-1 - 06.11.2026


Inhalt

- Aktuelle Gesetze und Verordnungen

- Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel

- Technische Neuerungen

- Physikalische Grundbegriffe

- Unfallgefahren

- Rechtliche Stellung der Befähigten Person

- Durchführung von Prüfungen

- Verantwortung und Haftung

- Erkennen von Verschleiß und Ablegereife

- Schadensbeurteilung

- Erforderliche Dokumentation

- Erfahrungsaustausch

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr fachliches Wissen, um weiterhin als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln durchführen zu können: Die Fortbildung frischt Ihre vorhandenen Kenntnisse auf und vermittelt Ihnen den aktuellen Stand über Gesetze und Verordnungen. Sie erhalten wertvolles, aktuelles und handlungsorientiertes Wissen. Praktische Hinweise und die Möglichkeit eines Erfahrungsaustausches bieten Ihnen eine sofortige Umsetzung des Neuerlernten.

In dieser Fortbildung vermitteln wir Ihnen praxisnah alle aktuellen rechtlichen und technischen Neuerungen. So können Sie auch in Zukunft Ihre Tätigkeit als Befähigte Person gemäß BetrSichV nach der DGUV Regel 109-017 ausüben und die Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln rechtskonform und fachkundig durchführen.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln vornimmt

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an der Veranstaltung werden theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Prüfung von Anschlagmitteln vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen - EX/A42/60103001/06112026-1 - 06.11.2026

Praxisorientierte Schulung zur Prüfung und Wartung von Hebebühnen gemäß DGUV-Richtlinien


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen

- Technische Grundlagen von Hebebühnen

- Prüfung und Wartung

- Unfallverhütung und Gefährdungsbeurteilung

- Praktische Übungen

- Erfolgskontrolle

Nutzen

Mit dem Seminar Befähigte Person für ortsfeste Hebebühnen erwerben Sie umfassende rechtliche Sicherheit, da Sie die gesetzlichen Anforderungen und DGUV-Richtlinien für die Prüfung und Wartung von Hebebühnen erfüllen. Sie gewinnen Fachkompetenz zur sicheren Handhabung und Instandhaltung von Hebebühnen und lernen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Durch praxisnahe Schulung und eine fundierte Gefährdungsbeurteilung optimieren Sie die Sicherheit im Betrieb.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung ?Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen?, das Sie berechtigt, sicherheitstechnische Verantwortung für Hebebühnen im Unternehmen zu übernehmen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer ortsfesten Hebebühne oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hebebühnen eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.



Teilnehmer dieses Seminares interessierten sich auch für das Thema "Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen? Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A40/30351301/06112026-1 - 06.11.2026


Inhalt

Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7

Sicherheitsanforderungen

DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen

Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Mehr erfahren

CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung - EX/A52/30401201/06112026-1 - 06.11.2026

Richtlinien zur Produktsicherheit


Inhalt

Überblick zu den gültigen EG-Richtlinien

Nationale gesetzliche Anforderungen

Vorgehen bei der Konformitätsbewertung

Anwendbare Normen

Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz

Bewertung von Risiken und Erstellen einer Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung

Aufbau und Inhalte der Technischen Dokumentation

Form und Inhalte der Konformitätserklärung

Das Anbringen der CE-Kennzeichnung

Abgrenzung zum GS-Zeichen

Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie

Nutzen

Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung im Bereich Produktsicherheit erhalten Sie einen Überblick zu den relevanten EG-Richtlinien. Sie erfahren, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind. Unsere Referenten zeigen Ihnen in der Schulung den Weg zur gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung auf. Nach dem Besuch unseres Seminars zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen.

Zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte innerhalb der EU ist die rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für diese Kennzeichnung ist die EG-Konformitätsbewertung. Damit bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Entsprechende EG-Richtlinien existieren zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Druckgeräte. Oftmals wird die CE-Kennzeichnung auch CE-Kennzeichen oder CE-Zeichen genannt.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen den theoretischen Inhalt anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in die berufliche Praxis mitzunehmen. Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung erhalten Sie genügend Gelegenheiten, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Konstruktionsleiter, Produktionsleiter, technische Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die die Technische Dokumentation erstellen bzw. die Komponenten zusammenstellen und kaufen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Webinar: Aktuelles Energie- und Stromsteuergesetz 2026 - EX/A44/40201701/06112026-1 - 06.11.2026

Grundlagen und Änderungen 2026 - Digitale Antragspflichten, Entlastungen sowie neue Regeln für Ladepunkte und Stromspeicher


Inhalt

Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
- Stromversorger- und Erdgasliefererstatus; Erlaubnisse für Versorger/eingeschränkte Versorger/Eigenerzeuger (inkl. neue Ausnahme nach § 1a Abs. 4 Nr. 2 StromStV und Begrenzung des Versorgerstatus)
- Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger

Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
- Neue Anforderungen für Eigenerzeuger und Versorger ab 01.01.2026 (u. a. Erlaubnisse, digitale Verfahren, Verwaltungspraxis)
- Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
- Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: Neue Risiken und Meldepflichten
- Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger

Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
- Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
- Steuerentlastung nach § 9b StromStG: Voraussetzungen, Änderungen ab 01.01.2026 (Ausschluss Elektromobilität; 20 EUR/MWh; Bagatellgrenze 250 EUR) und praktische Umsetzung
- Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
- Digitale Verfahren: elektronische Antragstellung über das Zoll-Portal/IVVA (inkl. Nachweise, Plausibilitätsprüfungen, typische Fehler)
- Vorauszahlungen bei jährlicher Anmeldung: Schätzung der voraussichtlichen Jahressteuerschuld (Formular 1401) zum 15. Januar und weitere Schätzung zum 30. Juni; monatliche Vorauszahlungen

Beihilferechtliche Vorgaben und Transparenz (EnSTransV)
- Dokumentations- und Nachweispflichten in Entlastungsverfahren (Selbsterklärungen, Antragsanlagen)
- Transparenzpflichten nach EnSTransV: Überblick über meldepflichtige Steuerbegünstigungen (aktualisierte Anlage)
- Abgrenzungsfragen in der Praxis: Begünstigter/Verwender, Entnahme/Verwendung und Verantwortlichkeiten

Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
- Schwerpunkte der Reform 2026 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen (Vorauszahlungen, Ladepunkte/Stromspeicher, Versorgerstatus, Digitalisierung)
- Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
- Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
- Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
- Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag

Praxisbeispiele und Fallstudien
- Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
- Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Diskussion und Beantwortung individueller Fragen

Nutzen

Das reformierte Energie- und Stromsteuerrecht 2026 bringt neue Pflichten, Fristen und digitale Verfahren - und stellt Unternehmen vor steuerliche, organisatorische und rechtliche Herausforderungen. In diesem kompakten Webinar zur aktuellen Strom- und Energiesteuer 2026 erfahren Sie, wie Sie die neuen Anforderungen effizient umsetzen, Entlastungen rechtssicher beantragen und typische Fehler im Zoll-Portal (IVVA) vermeiden.

Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen zur neuen Vorauszahlungssystematik (Formular 1401), zu Änderungen im §?9b StromStG und zur beihilferechtlichen Nachweisführung (EnSTransV). Auch für Eigenerzeuger (PV/KWK) und Ladepunktbetreiber bringen die Neuregelungen ab 2026 deutliche Änderungen - etwa durch §?5a StromStG und die neue Einordnung von Stromspeichern.

Praxisnah, verständlich und mit Blick auf rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Vorteile - dies

Mehr erfahren

Weiterbildung für Datenschutzkoordinatoren - EX/A52/10151146/06112026-1 - 06.11.2026

Updates und Fortbildung für Datenschutzkoordinatoren: Probleme und Herausforderungen in der Arbeitspraxis


Inhalt

Vertiefung
- Datenschutz auf Webseiten nach dem TDDDG beurteilen
- Zweckmäßige Satzbausteine bei der Datenauskunft insb. bei der Datenweitergabe aufgrund der jüngsten Entscheidung des EUGHs
- Datenschutzerklärungen nach Art. 13 ff DSGVO erstellen und aktuell halten (für Kundinnen und Kunden, Beschäftigte, Lieferantinnen und Lieferanten sowie weitere Betroffene)

Datenschutzpraxis
- Vorstellung von Methoden und Tools für einen vertieften Webseiten-Check

Feedback
- Fragen und Problemstellungen in der Datenschutz-Praxis werden zu Beginn des Webinars gesammelt und durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten sowie Datenschutzbeauftragte behandelt.

Austausch
- Gruppenaustausch über Hilfreiches und Hinderliches in der täglichen Arbeit

Nutzen

Als Datenschutzkoordinator bzw. -koordinatorin, Fachkraft im Datenschutz oder als Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzbeauftragter stehen Sie täglich vor Aufgaben, aktuelle Herausforderungen praktisch zu lösen, ob im Marketing oder in der Kundenkommunikation, im Personalwesen oder im Einkauf.

Sie haben den Kurs zum Datenschutzkoordinator bzw. zur -koordinatorin erfolgreich gemeistert? Jetzt wollen Sie sich intensiver in Bereiche einarbeiten, die sich in Ihrer täglichen Praxis ergeben und immer relevanter werden?

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs oder deutscher Gerichte, die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden oder der europäischen Task-Force ?Cookie? sowie neue Gesetze wie das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) beeinflussen den täglichen Alltag in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation. Doch was bedeuten diese vielen Veränderungen für Ihre Kolleginnen und Kollegen? Worauf ist zu achten? Wie können Sie den neuen Herausforderungen gerecht werden, ohne dass sich Arbeitsprozesse und Abläufe ändern oder diese behindert werden?
Als Datenschutzkoordinator bzw. -koordinatorin sind Sie oft die erste Ansprechperson, an die sich die Menschen wenden. Deshalb möchten wir Ihnen Rede und Antwort stehen.

Wahrscheinlich stehen Sie täglich z. B. vor folgenden Herausforderungen:
- Onlinemarketing heute: Wie müssen Webseiten und Online-Werbung aufgebaut sein, so dass diese den ständig wachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden? Welche Cookies dürfen Sie wann mit und wann ohne Einwilligung setzen? Wie sollten Sie die dazu gehörige Einwilligung formulieren?

In dieser Weiterbildung für Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren vertiefen wir die Themen, die Sie bewegen. Senden Sie uns diese gern vorab. Und fragen Sie intensiv nach. Wir antworten mit Updates, Tipps & Tricks.

Denn nur, wenn Sie dabei sind, können Sie Ihre Lösung mit nach Hause nehmen.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Beschäftigte in Unternehmen und Organisationen, die als Datenschutzkoordinatoren bzw. Datenschutzfachkräfte mit der Umsetzung des Datenschutzes auf der Ebene der Fachbereiche beauftragt sind. Eine Gruppengröße von max. 16 Teilnehmenden ermöglicht die Behandlung individueller Fragen und Themen und den fachlichen Austausch von Erfahrungen. Der Wechsel von fachlichem Input und Informationsaustausch sorgt für einen durchgehend hohen Spannungsbogen.

Voraussetzungen

Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse zum Datenschutz nach DSGVO und BDSG, die z. B. im Seminar ?Datenschutzkoordinator? 

Mehr erfahren

WHG-Fachkurs: Reinigen und Stilllegen - EX/A42/40401651/06112026-1 - 06.11.2026


Inhalt

Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Vorgehensweise beim Reinigen und Stilllegen von Anlagen

Ausrüstung für einen Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV

Zwischenlagerung von Restmengen auf der Baustelle

Transport von Restmengen gemäß ADR

Entsorgung von Restmengen

Arbeitsschutz

Beispiele

Nutzen

Dieses Seminar informiert Sie über die aktuell geltenden Anforderungen zum Reinigen und Stilllegen von Anlagen nach WHG und die derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften. Unsere Referenten vermitteln Ihnen auch den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach § 62 AwSV/WHG übernehmen können. Sie erlernen zudem praxisbezogen den Umgang mit den geltenden technischen Regeln.
Neben der Wissensvermittlung durch unsere erfahrenen Referenten bietet die Schulung genügend Möglichkeiten, sich mit den anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben nach AwSV/WHG, die Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen reinigen oder stilllegen, aber auch an Betreiber und Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen unteren Wasserbehörden.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Schulung: ISO 19443 - Interner Auditor (TÜV) - EX/A52/20152222/06112026-1 - 06.11.2026

Auditprogramme planen, Abweichungen erkennen und ISO 19443 sicher anwenden


Inhalt

Einführung und Zielsetzung
- Überblick über Schulungsablauf und Prüfungsanforderungen
- Erwartungsabfrage der Teilnehmenden

Rolle und Verantwortung interner Auditoren
- Anforderungen an Auditorenkompetenzen nach ISO 19011/ISO 23406
- Besondere Anforderungen der ISO 19443 an interne Audits
- Objektivität, Unabhängigkeit und Integrität im nuklearen Umfeld

Auditplanung
- Erstellung eines Auditprogramms
- Risikobasierte Auswahl von Audit-Themen
- Berücksichtigung nuklearspezifischer Schwerpunkte (ITNS, CFSI)

Auditdurchführung
- Gesprächsführung, Interviewtechniken und Fragestile
- Audit-Checklisten und Beweissicherung
- Umgang mit sensiblen Abweichungen

Bewertung und Berichterstattung
- Klassifizierung von Feststellungen (Abweichung, Beobachtung, Verbesserungspotenzial)
- Erstellung normkonformer Auditberichte
- Nachverfolgung und Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen, mit Schwerpunkt auf Forderungen der ISO 19443

Praxisübung - Audit-Simulation
- Rollenspiel zur Durchführung eines Audits
- Gruppenarbeit mit realen Fallbeispielen aus der nuklearen Lieferkette
- Präsentation und Feedback im Plenum

Abschluss und Ausblick
- Feedbackrunde

Prüfung
- Schriftliche Prüfung (Multiple Choice und offene Fragen)
- Fallanalyse zur Bewertungskompetenz

Nutzen

Was lernen Sie in der Schulung ISO 19443 - Interner Auditor (TÜV)?

Diese ISO-19443-Auditorenschulung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kompetenzen, um interne Audits nach ISO 19443 professionell und normkonform durchzuführen. Sie verstehen den Zusammenhang zwischen gesetzlichen Anforderungen, Normvorgaben (ISO 19443, ISO 19011, ISO 23406) und deren Umsetzung im Unternehmen. Zudem lernen Sie, nuklearspezifische Anforderungen wie ITNS- und CFSI-Management in den Auditprozess zu integrieren. Aufbauend auf diesem Wissen können Sie
- Auditprogramme planen,
- Audits effektiv vorbereiten,
- Interviews führen,
- Abweichungen bewerten und
- Auditberichte erstellen.
Besondere Schwerpunkte liegen auf den nuklearspezifischen Anforderungen wie der Sicherheitskultur, ITNS-Produkten sowie der Erkennung und dem Umgang mit CFSI-Produkten. Der hohe Praxisanteil mit Audit-Simulationen und Fallstudien bereitet Sie gezielt auf den Einsatz im Unternehmen vor.



Was lernen Sie in der Schulung ISO 19443 - Interner Auditor (TÜV)?

Diese ISO-19443-Auditorenschulung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kompetenzen, um interne Audits nach ISO 19443 professionell und normkonform durchzuführen. Sie verstehen den Zusammenhang zwischen gesetzlichen Anforderungen, Normvorgaben (ISO 19443, ISO 19011, ISO 23406) und deren Umsetzung im Unternehmen. Zudem lernen Sie, nuklearspezifische Anforderungen wie ITNS- und CFSI-Management in den Auditprozess zu integrieren. Aufbauend auf diesem Wissen können Sie Auditprogramme planen, Audits effektiv vorbereiten, Interviews führen, Abweichungen bewerten und Auditberichte erstellen. Besondere Schwerpunkte liegen auf den nuklearspezifischen Anforderungen wie der Sicherheitskultur, ITNS-Produkten sowie der Erkennung und dem Umgang mit CFSI-Produkten. Der hohe Praxisanteil mit Audit-Simulationen und Fallstudien bereitet Sie gezielt auf den Einsatz im Unternehmen vor.



Warum ist das Thema wichtig?

Die interne Auditfunktion ist eine zentrale Anforderung der ISO 19443 und wesentlich für die kontinuierliche Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems in der nuklearen Lieferkette. Durch die Qualifikation als interne Auditorin bzw. ISO 19443 - Interner Auditor (TÜV) können Sie Audits normkonform planen, durchführen und dokumentieren, Abweichungen sicher identifizieren und wirksame Korrekturmaßnahmen anstoßen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Auditfähigkeit und Normkonformit

Mehr erfahren