TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Datenschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/10151105/12112026-1 - 12.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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BCM-Praktiker (TÜV) - Prüfung - EX/A40/10201375/12112026-1 - 12.11.2026

BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Instandhaltungsmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A41/20401805/12112026-1 - 12.11.2026


Inhalt


Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Prozessmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A30/20401105/12112026-1 - 12.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/10201305/12112026-1 - 12.11.2026


Inhalt

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Seminar: PV-Anlagen und Stromspeicher für Unternehmen - EX/A52/40203101/12112026-1 - 12.11.2026

Energiekosten optimieren, Pflichten sicher erfüllen und Potenziale gezielt nutzen


Inhalt

- Rechtliche Anforderungen: Netzanschluss, Baukostenzuschuss, Betreiberstellung , Versorgerstatus, Singularität, Kundenanlage
- Überblick über energierechtliche Pflichten: Meldungen, Fristen, Abgaben und Umlagen
- Rollen und Pflichten im Rahmen von Redispatch 2.0
- Optimierung von Stromkostenbestandteilen (Netzentgelte, Stromsteuer)
- Wirtschaftliche Bewertung nach Anlagengröße und Betreiberrollen
- Best Practices zur Kombination von PV-Anlagen und Stromspeichern
- Pflichtenliste für eine rechtssichere Inbetriebnahme
- Anrechnung als ökologische Gegenleistung für Privilegien
- Aktuelle Entwicklungen im Energierecht, z.?B. neue Netzentgeltsystematik ab 2029

Nutzen


Warum sind PV-Anlagen und Stromspeicher für Unternehmen wichtig?

Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sind für viele Unternehmen längst Pflicht und zugleich ein zentraler Hebel für Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Sie senken Energiekosten, stärken Ihr grünes Image und sichern Ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem dynamischen Energiemarkt. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen, sodass fundiertes Wissen immer wichtiger wird.

Ihr Nutzen des Seminars PV-Anlagen und Stromspeicher für Unternehmen

Mit dieser Weiterbildung verschaffen Sie sich Klarheit im Energierecht, vermeiden Bußgelder und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben sicher. Gleichzeitig identifizieren Sie gezielt Einsparpotenziale und nutzen steuerliche Vorteile sowie Fördermöglichkeiten optimal für Ihr Unternehmen. So treffen Sie Investitionsentscheidungen auf einer rechtssicheren und wirtschaftlich fundierten Basis.

Was Sie konkret lernen und anwenden können

Sie durchdringen alle relevanten energierechtlichen Pflichten und Zusammenhänge rund um PV-Anlagen und Stromspeicher, bestimmen die passende Anlagengröße für Ihre Photovoltaik-Speicherlösung und wählen die optimale Betreiberstruktur. Zudem setzen Sie Fristen, Meldungen sowie Anforderungen für Batteriespeicher und PV-Speicher sicher und praxisnah um. Dabei profitieren Sie von konkreten Praxisbeispielen und einer strukturierten Pflichtenliste für den direkten Einsatz im Arbeitsalltag.

Für den optimalen Einstieg empfehlen wir Ihnen ergänzend das Seminar Grundlagen der Photovoltaik, in dem Sie sich fundiertes Basiswissen zu Technik, Einsatzmöglichkeiten und aktuellen Entwicklungen aufbauen.

Zielgruppe

Fach? und Führungskräfte, die Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher planen, betreiben oder wirtschaftlich bewerten. Dazu zählen insbesondere Energie? und Nachhaltigkeitsbeauftragte, technische Leiter und Facility Manager sowie Geschäftsführer und andere Entscheider. Auch Mitarbeitende aus Energieeinkauf, Controlling oder Energierecht erhalten praxisnahe Grundlagen für fundierte und rechtssichere Entscheidungen.

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Brandschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A33/30151105/12112026-1 - 12.11.2026

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Einführung in das ADR 2027 - EX/A35/60251301/12112026-1 - 12.11.2026

Überblick über die Änderungen


Inhalt

Ausblick auf das ADR 2027

- Neuerungen/Änderungen ADR 2027
- Sachstand Änderungen GGBefG 2027
- Sachstand Änderungen GGVSEB 2027
- Sachstand Änderungen GGAV 2027
- Sachstand Änderungen RSEB 2027
- Sachstand BAM GGR
- Allgemeinverfügungen
- Umsetzungshinweise für Unternehmen

Nutzen

Ab 1. Januar 2025 tritt das neue ADR 2025 in Kraft. Trotz der offiziellen Übergangsfrist von 6 Monaten sollte man sich rechtzeitig mit den Neuerungen vertraut machen. Sie erhalten in diesem Seminar einen umfassenden Überblick über die geplanten Änderungen/Neuerungen des ADR 2025 und eine kompetente Hilfestellung zur praktischen Umsetzung.

Zielgruppe

Personen, die an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind:
u. a. Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen, sonstige verantwortliche Personen, Unternehmer, die gefährliche Güter versenden, transportieren oder lagern, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Vertreter von Behörden sowie interessierte Personen

Zeit

09:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

410 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

77.9 EUR

Bruttopreis

487.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Jährliche Fortbildung - Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern und Gabelstaplerfahrern - EX/A81/60108206/12112026-1 - 12.11.2026


Inhalt

Erfahrungsaustausch

Neues Recht, Unfallbeispiele und Rechtssprechung

Neue Sicherheitstechniken bei Flurförderzeugen

Praxisbeispiele für Ausbilder

Dokumentation Ausbildung / Unterweisung

Fahrzeugcharakteristik

Nutzen

Ausbilder von Gabelstaplerfahrern müssen sich fachlich regelmäßig fortbilden. Hierzu gehört neben der Ausbildungsschulung auch, dass der Ausbilder sich mind. einmal jährlich fortbildet. Die Qualität der Ausbildung zu sichern steht hierbei im Vordergrund für Ausbilder von Gabelstaplerfahrern.

Zielgruppe

Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern / Gabelstaplerfahrern, die bereits als Ausbilder tätig sind.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

410 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

77.9 EUR

Bruttopreis

487.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Aktualisierungskurs: Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung - EX/A37/50351806/12112026-1 - 12.11.2026

für die Fachkundegruppe R3 und R4


Inhalt

Strahlenphysikalische Grundlagen

Dosisbegriffe und -einheiten

Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien

Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

Maßnahmen und Verhalten bei bedeutsamen Vorkommnissen

Röntgengeräte und Störstrahler

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Aktualisierungskurs im Strahlenschutz gemäß der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der aktuellen Röntgenverordnung vom 21.11.2011, geändert am 23.06.2014 entsprechend der Fachkundegruppe R3 und R4, ist für die Aufrechterhaltung der Fachkunde zwingend notwendig. Ohne diesen Aktualisierungskurs geht die Fachkunde und der damit verbundene Status als Strahlenschutzbeauftragter verloren. Die vorhandenen Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahler dürfen ohne diesen Aktualisierungskurs folglich nicht mehr betrieben werden.

Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben, müssen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Damit wird sicherstellt, dass Risiken und Gefährdungen sachgerecht eingeschätzt und Schäden für Mensch und Umwelt vermieden werden können.

Durch diesen Aktualisierungskurs werden die neuesten gesetzlichen und technischen Änderungen vermittelt. Außerdem wird das Fachwissen über die Grundlagen der Strahlenschutzorganisation und der Strahlenschutzpraxis sowie neue Erkenntnisse im Strahlenschutz aufgefrischt und aktualisiert. Als Grundlage für die Anwendung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen dient das aktuelle Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und die aktuelle Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die technischen Neuerungen können den entsprechenden DIN-Normen und den anlagenspezifischen Bedingungsanleitungen entnommen werden.

Durch die erfolgreiche Teilnahme (Anwesenheitspflicht und Prüfung) dieses Aktualisierungskurses wird die Fachkunde und somit der Status als Strahlenschutzbeauftragter im Unternehmen erhalten. Beides wird im StrlSchG und in der StrlSchV für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. eines Störstrahlers zwingend gefordert.

Zielgruppe

Dieser Kurs ist für Personen zum Erhalt der vorhandenen Fachkunde bzw. Kenntnissen der Fachkundegruppe R3 und R4 erforderlich, die ausschließlich mit den o.g. Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahlern tätig werden.

Voraussetzungen

Erfolgreich absolvierter Strahlenschutzkurs der Fachkundegruppe R3 und R4 gemäß der Fachkunderichtlinie Technik.

Zeit

08:30 - 13:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb einer Fachkunde oder der letzten vollständigen Aktualisierung ist eine erneute Aktualisierung der Fachkunde erforderlich.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

430 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

81.7 EUR

Bruttopreis

511.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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DGUV V 70 und 71 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A50/60102601/12112026-1 - 12.11.2026

Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70 und 71


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften

- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen

- DGUV Vorschrift 70 und 71 - Fahrzeuge

- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

- Pflichten der regelmäßigen Prüfung

- Verantwortung und Haftung

- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen

- Festlegung der Prüffristen

- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen

- Mängel an Fahrzeugen

- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung

- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version

- Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem DGUV-70 und 71-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.

Gemäß § 57 DGUV V 70 und 71 ( ) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.

Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 und 71 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.

Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 sowie 71 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.

Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 und 71 durchzuführen.

Arbeitgeber und Behörden kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.

Die DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Auch für E-Bike / Elektrofahrrad mit Antrieb > 8 km/h (z.B. S-Pedelac).


Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 und 71 nicht.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.


Steiger

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LAGA PN 98 - Lehrgang zur Probenahme - EX/A32/40301501/12112026-1 - 12.11.2026

Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98


Inhalt

Anforderungen / Rechtliche Grundlagen / Normenübersicht
Homogene / Heterogene Abfälle
Probenahmestrategien
Probenahmeplan
Grundlagen der Probenahme / Probenahmetechniken
Durchführung der Probenahme
Konservierung / Transport
Dokumentation
exemplarische Vorstellung einiger Schadstoffe / Kontaminationen
Praktische Übung
Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Richtlinie LAGA PN 98, die DIN 19698 und die Deponieverordnung fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

In unserer LAGA PN 98 Schulung lernen Sie die Grundlagen der Probenahme, die unterschiedlichen Probenahmestrategien und deren Auswahl, die Probenahmeplanung und -durchführung sowie die Anforderungen an die Konservierung kennen. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen die Unterschiede beider Regelwerke sowie die nötigen Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften, sodass Sie eine gesetzes- bzw. normkonforme Probenahme durchführen können.

Ein praktischer Übungsteil vertieft Ihre Kenntnisse: Sie trainieren Probenahmetechnik, wählen passende Werkzeuge aus, führen Probenverjüngung durch und dokumentieren den gesamten Ablauf normgerecht.

Erst die gesetzes- und normkonforme Abfallprobenahme ermöglicht die richtige Abfalleinstufung und damit die Festlegung des korrekten Entsorgungs- bzw. Verwertungswegs. Unsere Schulung gibt Ihnen mehr Rechtssicherheit. Sie erlangen Know-how für Ihr eigenes Unternehmen und erhalten dadurch eine größere Unabhängigkeit vom Entsorger.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des PN 98 Lehrgangs weisen Sie Ihre Sachkenntnis zur Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 und der Deponieverordnung nach.

Zielgruppe

Ingenieurbüros, Recyclingunternehmen, Behörden, Deponiebetreiber, Prüflaboratorien, industrielle Abfallerzeuger, Entsorgungsunternehmen, Containerdienste, (Erd-) Bauunternehmen und interessierte Personen

Zeit

09:00 - 17:15

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen

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