TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Webinar: Stufe S: Sensibilisierte Person Hochvolt-Technologie - - EX/A81/60408001/08122026-1 - 08.12.2026
Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen (DGUV-I 209-093)
Inhalt
- Einweisung DGUV Information 209-093
- Unterschiede der Hochvolt-Technik in Fahrzeugen
- Bedienung von Fahrzeugen mit HV-Systemen
- Bestimmungsgemäßer Gebrauch sowie Servicearbeiten: Innen- und Außenreinigung, Wechsel von Scheibenwischblättern,
Auffüllen von Wischwasser, Benutzung von Befüll-Anschlüssen wie Motoröl oder Kühlwasser, Bedienelementen mit neuen Symbolen
sowie neuer Anschlüsse (z.B. Ladevorrichtung am Fahrzeug)
Nutzen
Als Basis aller Arbeiten, die im Zusammenhang mit HV-Fahrzeugen stehen, benötigen Sie die Qualifikation Stufe S: Sensibilisierte Person nach DGUV-I 209-093. Diese dient als Grundlage aller weiterführenden Schulungen, die Sie je nach Qualifikation (1S, 2S oder 3S) für bestimmte Arbeiten an HV-Fahrzeugen berechtigen.
Mit dieser werden Sie zur Bedienung von Fahrzeugen mit HV-Systemen, dem bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie Servicearbeiten unterwiesen und berechtigt.
Die Sensibilisierung für HV-Fahrzeuge kann durch geeignete Personen, wie einer Fachkundig unterwiesenen Person (FuP nach Stufe 1S) oder einer Fachkundigen Person (FHV) durchgeführt werden
Zielgruppe
Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Zeit
09:00 - 10:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder als Online-Schulung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
231 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
43.89 EUR
Bruttopreis
274.89 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Fortbildung: Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A52/60102306/08122026-1 - 08.12.2026
Fortbildung und und Erfahrungsaustausch zum Sachkundeerhalt nach § 37 DGUV Vorschrift 68
Inhalt
- Neuerungen
- Gesetze und Verordnungen
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- Unfallverhütungsvorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen
- Bauvorschriften für Flurförderzeuge
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen
- Tipps und Kniffe in der praktischen Prüfung am Gerät
- Die richtige handwerkliche Prüfausstattung
- Erfahrungsaustausch
Nutzen
Die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen ist gesetzlich vorgeschrieben - und für den sicheren Betriebsablauf unverzichtbar. Die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen (FFZ) gemäß der aktuellen DGUV Vorschrift 68 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist entscheidend, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und unerwarteten Ausfällen von Arbeitsmitteln vorzubeugen.
In der Fortbildung als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen erweitern Sie Ihr Fachwissen über die verschiedenen Bauarten von FFZ sowie die relevanten Normen und Richtlinien.
Die Seminarinhalte orientieren sich an § 37 der DGUV Vorschrift 68. Sie vertiefen praxisnah Ihr Verständnis der rechtlichen Grundlagen für die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert werden und erfordern eine Prüfbescheinigung.
Im Seminar haben Sie die Möglichkeit, sich mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten sowie den anderen Teilnehmenden auszutauschen.
Gemäß § 14 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flurförderzeuge regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Diese Fortbildung richtet sich an alle, die ihre Befähigung erhalten oder erneuern möchten - idealerweise alle drei Jahre, um stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Sicherheitsstandards zu sein.
In unserer Schulung findet ein Praxisteil mit modernster VR-Technologie statt.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an befähigte Personen, die mit der regelmäßigen Prüfung von Flurförderzeugen durch den Unternehmer bereits beauftragt worden sind.
Voraussetzungen
Die Grundausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Sie sind noch keine befähigte Person und benötigen die Grundschulung Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen dafür. Dann melden Sie sich bitte unter diesem link zum Seminar an.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
Webinar: Stufe 1S: Fachkundig unterwiesene Person (FuP) für allgemeine Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen - EX/A81/60408101/08122026-1 - 08.12.2026
Inhalt
- Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Bedienen von Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
- Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HVSystems erfordern
- Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
- Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug (aber: ?Hände weg von orange!?)
- Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
- Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
- Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen FHV
- Organisationsablauf bei Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer FHV
Nutzen
Um allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchzuführen, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen (z.B. Karosseriearbeiten, l-/Radwechsel, konventionelle Bremsanlagen in der Nähe von Radnabenmotoren, Verbrennungsmotor, Achsen), benötigen Sie die Qualifikation Stufe 1S: FuP - Fachkundig unterwiesene Person nach DGUV-I 209-093. Alle Arbeiten, die in der Nähe von HV-Komponenten ein Gefährdungspotenzial durchgeführt werden sollen, benötigen eine Unterweisung zu Gefährdungen, den Umgang mit Werkzeug, den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln durch die Fachkundige Personen (FHV). Durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sind Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Zielgruppe
Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten,
Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Zeit
12:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder Online-Schulung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
509 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
96.71 EUR
Bruttopreis
605.71 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Befähigte Person für Sport- und Fitnessgeräte und Sportstätten - EX/A52/30501401/08122026-1 - 08.12.2026
Inhalt
Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik u.a. BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Information 202-044, DIN TS 79183
Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sport- und Fitnessgeräten
Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sport- und Fitnessgeräten
Beurteilung von Sportstätten (Sporthallen und Außensportanlagen)
Besichtigung/Betrachtung von ausgewählten Sportgeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7) unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Qualifikation, bestellt werden zu können. Entsprechend sind Sie nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise sowie in die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.
Das Seminar ?Sport- und Fitnessgeräte und Sportstätten? wendet sich an Personen, die mit der Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Betriebs- und Schulsport gewährleisten.
Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einer Sporthalle statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn der Besuch einer Sporthalle nicht möglich ist.
Zielgruppe
Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Sport- und Fitnessgeräten sowie Sportstätten? als Befähigte Person beauftragt werden sollen.
Voraussetzungen
Eine befähigte Person muss nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit ?Befähigte Personen? (TRBS 1203) über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Diese orientiert sich an der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der zeitnahen Tätigkeit. Die Person sollte eine Berufsausbildung absolviert haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Diese Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Nachweisen bestehen.
Hinsichtlich der Berufserfahrung muss die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden Objekten umgegangen sein.
Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der durchzuführenden Prüfung und eine angemessene Fortbildung sind erforderlich. Wichtig ist auch die Kenntnis zum Stand der Technik bezüglich der zu prüfenden Teile.
Für die Prüfung müssen die erforderlichen Einrichtungen (Werkzeuge, Messgeräte, Prüflehren und dergleichen) sowie die Unterlagen des Herstellers (technische Beschreibung, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Einstellwerte) zur Verfügung stehen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Mehr erfahren
Visuelle Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A35/30501301/08122026-1 - 08.12.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die visuelle Routine-Inspektion - Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung visueller Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, DIN-Normen und Technischen Regeln, darunter auch die EN 1176 Teil 1. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen der visuellen Routine-Inspektion und erläutern Haftungs- und Versicherungsaspekte.
Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?visuelle Routine -Inspektionen? vor. Diese Inspektionen dienen der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich zum Beispiel durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse ergeben. Die Intervalle der Inspektionen müssen in Abhängigkeit von der Beanspruchung und der Gefährdung festgelegt werden. Nach der Norm kann somit auch eine tägliche Inspektion nötig sein. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten,
die mit der Durchführung von visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
DGUV V 70 und 71 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A40/60102601/08122026-1 - 08.12.2026
Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70 und 71
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 und 71 - Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version
- Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem DGUV-70 und 71-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.
Gemäß § 57 DGUV V 70 und 71 ( ) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.
Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 und 71 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.
Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 sowie 71 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.
Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 und 71 durchzuführen.
Arbeitgeber und Behörden kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.
Die DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Auch für E-Bike / Elektrofahrrad mit Antrieb > 8 km/h (z.B. S-Pedelac).
Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 und 71 nicht.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
08:30 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Steiger
Mehr erfahren
Seminar: Dienstleistungsverträge in der Objektbewirtschaftung - EX/A52/30352501/08122026-1 - 08.12.2026
Streitigkeiten vermeiden - Facility Services klar und rechtssicher regeln
Inhalt
Grundlagen zur Datenerfassung
- Bedarfsanalyse (relevante Prozesse)
- Nutzerprofil
- Pflichtenheft/Leistungsverzeichnis
Standards und Strukturen festlegen
- Kalkulationsgrundlagen
- Form, Inhalt und Umfang des Dienstleistungsvertrages
- Kundenpräsentation (Kriterien zur Bewertung)
Planungsmerkmale
- Synergien einbinden
- Erkenntnisse aus abgewickelten Aufträgen berücksichtigen
- Nachkalkulationsergebnisse berücksichtigen und begründen
- Störfälle und Auftragsbehinderungen berücksichtigen
- Spezielle Kundenwünsche berücksichtigen
- Einbindung von Fremdleistungen abwägen
- Rechtliche Anforderungen definieren
- Dokumentationspflicht berücksichtigen
- Qualitätsmerkmale unter Berücksichtigung des Nutzerverhaltens abklären
- Mitarbeiterqualifikation festlegen
- Informationswesen berücksichtigen
- Kosten für Auftragsende einrechnen
Qualitätskontrolle
- Nachweisführung
- Dokumentationspflichten
- Jours fixes
Nutzen
Der Dienstleistungsvertrag bildet die Grundlage für die Umsetzung von Dienstleistungen im Gebäudemanagement und für weiterführende Anforderungen im Facility-Management. Er regelt Pflichten, Erwartungen und sichert die Betreiberverantwortung. In der Praxis führen unklare Formulierungen jedoch oft zu Konflikten, Mehraufwand und unnötigen Kosten. In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie durch präzise und strukturierte Vertragsgestaltung Transparenz schaffen und Ihre Facility-Services effizient absichern.
In unserem Kurs lernen Sie, welche Bestandteile ein zeitgemäßer Vertrag enthalten sollte, wie Sie Leistungen, Prozesse und Abrechnungen nachvollziehbar definieren und welche Daten und Standards Nachhaltigkeit im Vertragswesen schaffen. Anhand praxisnaher Fallbeispiele entwickeln Sie einen Leitfaden für Ihre tägliche Arbeit - von der Ausschreibung bis zur Abnahme.
Mit unserem Seminar Dienstleistungsverträge in der Objektbewirtschaftung vermitteln wir Ihnen die Grundlagen zur Erstellung und Anwendung einer zeitgemäßen Vertragsgestaltung. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Daten relevant sind, welche Strukturen und Standards ein nachhaltiges Vertragswesen unterstützen und welche Qualitätsmerkmale und -anforderungen erfüllt werden sollten.
Zielgruppe
Für alle Mitarbeitenden, die mit Facility-Services-Verträgen konfrontiert sind, diese erstellen, umsetzen oder die entsprechenden Leistungen erbringen beziehungsweise kontrollieren
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
580 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
110.2 EUR
Bruttopreis
690.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Brandschutz in der Lüftungs- und Klimatechnik - EX/A33/30151701/08122026-1 - 08.12.2026
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- MBauO, LBauO
- PrüfVO, TPrüfVO der Länder
- Sonderbauverordnungen
Anforderungen des Brandschutzes
- MLÜAR, MLAR
- Bestandsschutz, Anpassungsverlangen nach BauO
- Komponenten und Ausführungsanforderungen an Räume und Durchführungen
Brandschutzmaßnahmen
- Branddetektion, Löschanlagen in Kanälen
- Brandschutzklappen
Typische Brandursachen
- Grundlagen der Verbrennung
- Verschmutzungen, Stäube
- Brand- und Rauchverschleppung
Brandfallsteuerung
- Brandmeldeanlage
- Brandfallmatrix
- Möglichkeiten der Lüftungstechnik
Wartung und Instandhaltung
- Prüfverordnungen der Länder
- Betreiberpflichten
- Dokumentation
Umsetzung der Anforderungen
- Ausführung von brandschutztechnisch bemessenen Kanälen
- Alternativen und Abweichungen
- AbP, AbZ und ZiE
Möglichkeiten der Entrauchung
- Warum entrauchen?
- NRA, RDA, MRA
- Anforderungen an MRA
Nutzen
Brandschutz in der Lüftungs- und Klimatechnik: Das Seminar vermittelt Ihnen die gesetzlichen Vorgaben im Lüftungs- und Klimaanlagenbau. Erfahrene Referenten erläutern die Pflichten und Anforderungen im Neubau, Bestand und späteren Betrieb der Anlagen. Die rechtlichen Vorgaben werden praxisorientiert vermittelt, die Umsetzung in der Praxis wird anhand von Fallstudien aufgezeigt. Das vermittelte Hintergrundwissen unterstützt Sie bei der sicheren Abschätzung der brandschutztechnischen Belange. Dazu zählen auch die Ausschreibung, Kalkulation und der spätere Betrieb der Anlage.
Im Rahmen der Errichtung und des Betriebes von Lüftungs- und Klimaanlagen sind komplexe und sich laufend ändernde Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz zu beachten. Sowohl während der Errichtungsphase als auch bei Inbetriebnahme und rechtskonformen Betriebes kann es daher häufig zu Fehleinschätzungen seitens der ausführenden Firmen wie auch der Betreiber kommen. Die vermittelten Grundlagen im Seminar unterstützen Sie dabei, Fehleinschätzungen zu vermeiden.
Zielgruppe
Brandschutzbeauftragte, Brandschutzverantwortliche, technische Angestellte, Personen, die mit der Konzeption, Installation und Instandhaltung von Lüftungs- und Klimaanlagen betraut sind
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Praxisorientiertes Bestandsmanagement und Disposition - EX/A52/60151802/08122026-1 - 08.12.2026
Effiziente Strategien zur Optimierung von Beständen und zur Minimierung von Dispositionsaufwand
Inhalt
Grundlagen
- Grundbegriffe, Definitionen, Ziele, Zielkonflikte
- Funktion von Beständen
- Ursachen überhöhter Bestände
- Einfluss von Beständen auf das Unternehmensergebnis
- Die richtige Strukturorganisation als Grundlage
Bestandsoptimierung
- Reichweitenanalyse, Bestandsbereinigung (Non Mover/Slow Mover)
- Bestände richtig clustern - ABC-Analyse
- Der Weg zu einer bedarfsgerechten Prognose
Volumenvariabilitäts-Analyse
- Verbesserung der Planungs- und Dispositionsqualität
- Optimierte Einstellung der Dispositionsparameter
- Einflussfaktoren der Produktion auf die Bestände
- Sortiments- und Bestandsverteilung im Logistiknetzwerk
Optimierte Prozesse als Basis für niedrige Bestände?
- Nicht beliebt, aber notwendig: Datenpflege
- Beschaffungsprozess
- Niedrige Bestände durch eine ?schlanke? Produktion
- Lager und Versand
- Auftragserfüllungsprozess
Bestandscontrolling, Bestandsplanung und -steuerung
- Definition von Service-, Qualitäts-, Beschaffungs- und Bestandskennzahlen
- Die ?richtige? Höhe der Bestandskosten
- Festlegung von Bestandsgrenz- und -zielwerten
- Bestandsmonitoring
- Bestandserweiterung
Nutzen
Im Seminar Bestandsmanagement und Disposition lernen Sie umfassende Methoden zur Reduzierung von Lagerbeständen und -kosten bei gleichzeitiger Sicherung der Lieferfähigkeit kennen.
Das Seminar ist unabhängig von Ihrem Vorwissen gestaltet und behandelt sowohl grundlegende Konzepte als auch praxisorientierte Techniken. Im Mittelpunkt stehen Methoden wie die ABC-Analyse, bedarfsorientierte Prognosen sowie die Festlegung von Bestandsgrenzen und -zielen. Zudem lernen Sie relevante Kennzahlen zur Überwachung der Lagerqualität, des Bestandsniveaus und der Beschaffung zu definieren.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Optimierung der internen Prozesse - von der Datenpflege über die Beschaffung bis zur Lagerung und Auftragsabwicklung. Ziel ist es, den Planungs- und Dispositionsaufwand zu minimieren, Engpässe zu vermeiden und eine verlässliche Lieferkette sicherzustellen.
Durch die praxisorientierten Inhalte und die Unterstützung erfahrener Referentinnen und Referenten sind die Sie nach dem Seminar in der Lage, praktische Werkzeuge im Unternehmen direkt anzuwenden und kontinuierliche Verbesserungen anzustoßen.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen strategischer und operativer Einkauf, Logistik, Vertrieb und Controlling.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Teilnehmer dieses Seminares interessierten sich auch für das Thema Lagermanager (TÜV)? Lagermanager (TÜV)
Frachteinkauf für Neu- und Quereinsteiger
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
Energierecht aktuell - EX/A46/40201601/08122026-1 - 08.12.2026
Energiesteuer, Stromsteuer, Netzentgelte, Umlagen und Pflichten nach EEG, KWKG, GEG und EnEfG
Inhalt
Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?
- Aktuelle Entwicklungen zum Industriestrompreis und der Kundenanlage im EnWG
Energie- und Stromsteuer ab 2026
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Ausblick 2026/2027
- Digitalisierung der Zollverwaltung
- Nat. Emissionshandel (BEHG) und Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) und ETS2
EnFG (Energiefinanzierungsgesetz)
- Umlagen
- Voraussetzungen der Umlage-Verringerung nach EnFG
- Messung und Schätzen - was gilt wann und wofür?
KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Übergangsregelung
StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Zukunft der Netzentgelte (Wegfall des Band-Privilegs und was noch?)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Exkurs: Redispatch 2.0 - und was kommt jetzt?!
GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Novelle 2026 - Was kommt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
- was kommt durch die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD)?
- Exkurs: Wärmeplanungsgesetz und Ladeinfrastruktur
EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung, -vermarktung und Abwärme-Portal
- Neue Regelungen schon ab 2026?
EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Vereinheitlichung der Voraussetzung mit EnEfG (schon ab 2026?!)
- Umfang der Energieauditpflicht
Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?
Nutzen
Die Energiewelt verändert sich rasant und Unternehmen stehen vor komplexen energierechtlichen Herausforderungen. In unserem Seminar Energierecht aktuell erfahren Sie, wie Sie sicher mit rechtlichen Neuerungen umgehen, gesetzliche Vorgaben einhalten und gleichzeitig unternehmerische Entscheidungen treffen, die Ihnen wichtige Wettbewerbsvorteile und Kosteneinsparungen sichern.
Sie erhalten praxisnah fundiertes Wissen zu zentralen Themen des Energierechts wie dem EU-Beihilferecht und den damit verbundenen Anforderungen an Transparenz und Ausnahmeregelungen. Außerdem erfahren Sie im Seminar, wie Ihr Unternehmen von Vergünstigungen insbesondere im Rahmen des EnFG profitieren kann. Neben den relevanten Regelungen zur Energie- und Stromsteuer gehen wir intensiv auf die aktuellen Anforderungen aus dem Energieeffizienz- und Gebäudeenergiegesetz (EnEfG, GEG) sowie die Förderung der dezentralen Erzeugung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ein.
Besonderes Augenmerk legen wir in dieser Fortbildung zum Energierecht darauf, wie EU-Rechtsvorgaben und politische Entwicklungen den Rechtsrahmen beeinflussen - auch in Zeiten unübersichtlicher Rahmenbedingungen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen von speziellen Ausnahmeregelungen profitieren, konkrete Förderinstrumente nutzen und Kosten reduzieren kann. Zusätzlich beleuchten wir Entwicklungen zum Industriestrompreis, zu Kundenanlagen und zu kommenden Entlastungen bei den Netzentgelten.
Ein weiteres Highlight der Veranstaltung: Wir stellen Ihnen die wichtigsten Meldeportale vor und zeigen Ihnen, wie Sie diese sicher nutzen können. Nutzen Sie den Austausch mit den Referentinnen und Referenten sowie den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und bringen Sie Ihre Praxisfragen direkt in die Diskussion ein.
Zum Abschluss
Mehr erfahren
Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - EX/A53/30152001/08122026-1 - 08.12.2026
Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen
Inhalt
Block 1: Schutzziele
Welche Schutzziele ergeben sich für die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten aus
- Gesetzen
- Bauordnungsrecht
- Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht
- Versicherungsrecht
Block 2: Brandschutz in Lüftungsklappen
Welche Anforderungen an den Brandschutz von Lüftungsanlagen ergeben sich aus
- dem Bauordnungsrecht
- dem Abschnitt 6 ?Lüftungsanlagen? des Anhang 14 ?Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung - TR TGA? der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB bzw. VV TB),
- der (Muster-)Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen
(M-LüAR / LüAR)
- dem Versicherungsrecht
Block 3: Brandschutzklappen/h3p>
Welche Unterschiede bestehen bei Brandschutzklappen bei
- Bauformen,
- Antrieben,
- Revisionsöffnungen
- Anforderungen zum Explosionsschutz
- Funktionsprüfungen und Wartungen
- Einbau
- Verwendbarkeitsnachweise nach der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB bzw. VV TB),
Block 4: Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Welche Anforderungen ergeben sich an das Instandhaltungspersonal aus
- den allgemeinen Anforderungen zur Raumlufthygiene aus VDI 6022
- bei asbesthaltigen Klappen aus
- der Asbestrichtlinie der MVV TB
- der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit TRGS 519 und DGUV I 201-012
- der TGS 519 Anlage 4 Teil C zur erforderlichen Sachkunde
Block 5: Instandhaltung
Welche Anforderungen ergeben sich an die Tätigkeiten zur Instandhaltung aus
- den Grundlagen zur Instandhaltung aus DIN EN 13306 in Verbindung mit DIN 31051,
- der Unterscheidung zwischen Funktionsprüfung und Wartung
- dem bedarfsgerechten Reinigen der Brandschutzklappen
- der Unzugänglichkeit der Brandschutzklappen und augenfälligen Einbaufehlern
Welche Anforderungen ergeben sich an die Dokumentation der Instandhaltung bzgl.
- Schriftform
- Wartungsaufkleber oder Prüfplaketten
- Mindestangaben in Wartungsdokumentationen
Schriftliche ErfolgskontrolleNutzen
Warum ist die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen wichtig?
Brandschutzklappen übernehmen im Brandfall eine entscheidende Schutzfunktion. Versagen diese sicherheitsrelevanten Bauteile, können sich Feuer und Rauch über Lüftungsanlagen ausbreiten. Deshalb ist die sachgerechte Instandhaltung von Brandschutzklappen nicht nur eine technische Aufgabe, sondern ein wichtiger Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz, zum Arbeitsschutz und zur Rechtssicherheit.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Betreiberinnen und Betreiber, Instandhaltungspersonal und verantwortliche Fachkräfte. Neben Bauordnungsrecht und technischen Regeln spielen auch Hygiene, Gefahrstoffe und Dokumentation eine wichtige Rolle. Besonders bei asbesthaltigen Brandschutzklappen ist ein umsichtiges und regelkonformes Vorgehen erforderlich, damit die Klappen innerhalb der jeweiligen Anlage sicher beurteilt und instandgehalten werden können.
Ihr Nutzen dieses Seminars zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen
In dieser Schulung erhalten Sie das Fachwissen und die erforderliche Sachkunde, die Sie für die Wartung von Brandschutzklappen, die Prüfung von Brandschutzklappen und die sichere Dokumentation benötigen. Sie lernen, Anforderungen aus Gesetzen, Bauordnungsrecht, Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht sowie Versicherungsrecht einzuordnen und in der Praxis anzuwenden.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, worauf es bei Funktionsprüfung, Wartung, Reinigung und Instandhaltungsdokumentation ankommt. Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit technischen Regelwerken und erfahren, wie Sie typische Fehler, unzugängliche Einbausituationen oder fehlend
Mehr erfahren
Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A37/30251201/08122026-1 - 08.12.2026
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf zwei digitale Praxistrainings - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren