TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/40101105/17092026-1 - 17.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Brandschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A37/30151105/17092026-1 - 17.09.2026

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Jährliche Fortbildung - Ausbilder von Kranführern - EX/A81/60108306/17092026-2 - 17.09.2026


Inhalt

Erfahrungsaustausch

Neues Recht, Unfallbeispiele und Rechtssprechung

Neue Sicherheitstechniken bei Krananlagen

Praxisbeispiele für Ausbilder

Dokumentation Ausbildung / Unterweisung


Nutzen

Ausbilder von Bedienern von Kranen müssen sich fachlich regelmäßig fortbilden. Hierzu gehört neben der Ausbildungsschulung auch, dass der Ausbilder sich mind. einmal jährlich fortbildet. Die Qualität der Ausbildung zu sichern steht hierbei im Vordergrund für Ausbilder von Bedienern von Kranen.

Zielgruppe

Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Kranen, die bereits als Ausbilder tätig sind.

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

410 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

77.9 EUR

Bruttopreis

487.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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"

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Webinar: Stufe 1S: Fachkundig unterwiesene Person (FuP) für allgemeine Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen - EX/A81/60408101/17092026-1 - 17.09.2026


Inhalt

- Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Bedienen von Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
- Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HVSystems erfordern
- Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
- Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug (aber: ?Hände weg von orange!?)
- Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
- Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
- Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen FHV
- Organisationsablauf bei Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer FHV

Nutzen

Um allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchzuführen, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen (z.B. Karosseriearbeiten, l-/Radwechsel, konventionelle Bremsanlagen in der Nähe von Radnabenmotoren, Verbrennungsmotor, Achsen), benötigen Sie die Qualifikation Stufe 1S: FuP - Fachkundig unterwiesene Person nach DGUV-I 209-093. Alle Arbeiten, die in der Nähe von HV-Komponenten ein Gefährdungspotenzial durchgeführt werden sollen, benötigen eine Unterweisung zu Gefährdungen, den Umgang mit Werkzeug, den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln durch die Fachkundige Personen (FHV). Durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sind Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.

Zielgruppe

Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten,
Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter

Zeit

12:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder Online-Schulung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

509 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

96.71 EUR

Bruttopreis

605.71 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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TRGS 519: Fortbildung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 - EX/A37/50301606/17092026-1 - 17.09.2026

Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5


Inhalt

Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung (neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen

Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519

Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.

Im Seminar bringen Sie unsere Experten auf den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie von der aktuellen gesetzlichen Lage bis hin zur praktischen Tätigkeit vor Ort. Das Seminar ist behördlich anerkannt. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um sechs Jahre.

Zielgruppe

Sachkundige, die den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 erworben haben und ihrer Fortbildungspflicht alle 6 Jahren nachkommen möchten

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs ist ein noch gültiger Sachkundenachweis.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20

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DGUV V 70 und 71 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A52/60102601/17092026-1 - 17.09.2026

Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70 und 71


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften

- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen

- DGUV Vorschrift 70 und 71 - Fahrzeuge

- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

- Pflichten der regelmäßigen Prüfung

- Verantwortung und Haftung

- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen

- Festlegung der Prüffristen

- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen

- Mängel an Fahrzeugen

- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung

- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version

- Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem DGUV-70 und 71-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.

Gemäß § 57 DGUV V 70 und 71 ( ) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.

Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 und 71 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.

Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 sowie 71 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.

Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 und 71 durchzuführen.

Arbeitgeber und Behörden kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.

Die DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Auch für E-Bike / Elektrofahrrad mit Antrieb > 8 km/h (z.B. S-Pedelac).


Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 und 71 nicht.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.


Steiger

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Energiemanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A30/40151205/17092026-1 - 17.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - EX/A38/30152301/17092026-1 - 17.09.2026

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2


Inhalt

Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung

Rechtliche Grundlagen:
- ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023

Vorbeugender baulicher Brandschutz

Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken

Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche

Brandschutzordnung DIN 14096

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall

Grundlagen der Verbrennung
- Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel

Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
- Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung

Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators

Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
- Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
- Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
- Beispiele aus der Praxis

Nutzen

In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.

Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Praxistraining, das Ihnen im Kundenportal zur Verfügung gestellt wird.

Zielgruppe

Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen

Zeit

09:00 - 17:15

Max. Teilnehmerzahl

20; Bitte bringen Sie mögliche Fragen zu den Inhalten mit zur Veranstaltung. Unsere Referenten freuen sich darauf. Eine Buchung der Teile Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ist einzeln möglich.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A46/40351201/17092026-1 - 17.09.2026

gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze

Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser

Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen

Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel

Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre

DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren

Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung

Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige

Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches

Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?

Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.

In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.

Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Ladungssicherung - Unterweisung - EX/A33/60201201/17092026-1 - 17.09.2026

Unterweisungsnachweis gemäß VDI 2700


Inhalt

Grundlagen
- Rechtliche
- Physikalische

Beförderungssichere Verladung
- Möglichkeiten der Ladungssicherung
- Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Betriebssichere Verladung
- Anforderungen an das Transportfahrzeug

Praktisches VR-Training

Nutzen

In unserer Ladungssicherungs-Unterweisung lernen Sie, Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einzuschätzen und sich rechtssicher zu verhalten. Als Frachtführer und Frachtführerin, Verlader und Verladerin, Fahrzeughalter und Fahrzeughalterin, aber auch als Absender bzw. Absenderin eines Gutes ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen. In dieser jährlichen Pflichtunterweisung erhalten Sie daher einen Einblick in das deutsche Recht, dessen gesetzliche Grundlagen in den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie in § 412 HGB beschrieben sind.

Wir informieren Sie in dieser Schulung über die technischen Vorschriften zur Ladungssicherung gemäß VDI 2700 und zeigen Ihnen, welche physikalischen Gesetze beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Zurrmitteln und deren korrekter Anwendung, um eine optimale Ladungssicherheit zu gewährleisten.

In unserer Unterweisung zur Ladungssicherung vermitteln wir Ihnen das notwendige, aktuelle Wissen für Ihre Branche.
Innovative Unterrichtsmaterialien und mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Das Seminar bietet ausreichend Gelegenheit, sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu vernetzen und berufliche Erfahrungen auszutauschen.

Zielgruppe

Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter, Versicherungen, Polizei, Sachverständige für technische Überwachung

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Die Verantwortung zur Erfüllung der Unterweisungspflichten verbleibt beim Arbeitgeber. Unsere Unterweisungsmodule unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen. Jeder Arbeitgeber prüft, inwieweit Einweisungen, praktische oder theoretische Unterweisungen, sowie individuelle Anweisungen für seinen Betrieb relevant sind.

Schauen Sie auch gerne bei den anderen Seminaren, rundum das Thema Ladungssicherung" vorbei Ladungssicherung



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - EX/A31/50201401/17092026-1 - 17.09.2026

Handlungs- und Gestaltungsgrundsätze nach DIN ISO 10075


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, Gesetze, DIN-Normen:
- ArbSchG
- BildschArbV
- GDA-Arbeitsschutzziel 2013-2018
- GDA-Leitlinie
- DIN EN ISO 10075
- DGUV - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Aktuelle Informationen zur Entwicklung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt

Definition psychische Belastung/psychische Beanspruchung

Beanspruchungsfolgen und deren Auswirkungen

Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung entsprechend der GDA-Leitlinie

Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung entsprechend DIN EN ISO 10075

Vorstellung verschiedener Verfahren zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Nützliche Hinweise zur Durchführung

Gestaltungsempfehlungen (Verhältnis-/Verhaltensprävention)

Wirkungskontrolle

Nutzen

Im Seminar aktualisieren Sie Ihren Wissensstand zur DIN EN ISO 10075. Sie erfahren, wie Sie Gefährdungen bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz beurteilen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen, wie Sie die Ergebnisse bewerten. Aus den Bewertungen lassen sich anschließend Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ableiten und umsetzen. Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung zu schützen und zu stärken - so lautet eins von drei Arbeitsschutzzielen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Psychische Belastungen sollen angemessen in der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5 Absatz 3 Nr. 6) berücksichtigt werden.

Wichtige Begriffe, notwendige Anforderungen an die Messung und nützliche Gestaltungsgrundsätze werden in der DIN EN ISO 10075 beschrieben. So identifizieren Sie frühzeitig psychische Belastungen und vermeiden negative Folgen der Fehlbeanspruchung. Sie steigern die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und fördern ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft.

Zielgruppe

Unternehmer und Unternehmerinnen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Personalverwaltung, Personal-/Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, weitere Mitarbeitende die als Multiplikatoren im Unternehmen tätig sind

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Romina Göller
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
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Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A40/40251301/17092026-1 - 17.09.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV


Inhalt

Neuerungen in der Gesetzgebung

Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie

Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion

Nutzen

Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.

In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.

Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
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