TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - EX/A35/30152001/17092026-1 - 17.09.2026

Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen


Inhalt

Block 1: Schutzziele



Welche Schutzziele ergeben sich für die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten aus
- Gesetzen
- Bauordnungsrecht
- Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht
- Versicherungsrecht

Block 2: Brandschutz in Lüftungsklappen



Welche Anforderungen an den Brandschutz von Lüftungsanlagen ergeben sich aus
- dem Bauordnungsrecht
- dem Abschnitt 6 ?Lüftungsanlagen? des Anhang 14 ?Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung - TR TGA? der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB bzw. VV TB),
- der (Muster-)Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen
(M-LüAR / LüAR)
- dem Versicherungsrecht

Block 3: Brandschutzklappen/h3p>

Welche Unterschiede bestehen bei Brandschutzklappen bei
- Bauformen,
- Antrieben,
- Revisionsöffnungen
- Anforderungen zum Explosionsschutz
- Funktionsprüfungen und Wartungen
- Einbau
- Verwendbarkeitsnachweise nach der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB bzw. VV TB),

Block 4: Sicherheits- und Gesundheitsschutz



Welche Anforderungen ergeben sich an das Instandhaltungspersonal aus
- den allgemeinen Anforderungen zur Raumlufthygiene aus VDI 6022
- bei asbesthaltigen Klappen aus
- der Asbestrichtlinie der MVV TB
- der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit TRGS 519 und DGUV I 201-012
- der TGS 519 Anlage 4 Teil C zur erforderlichen Sachkunde

Block 5: Instandhaltung



Welche Anforderungen ergeben sich an die Tätigkeiten zur Instandhaltung aus
- den Grundlagen zur Instandhaltung aus DIN EN 13306 in Verbindung mit DIN 31051,
- der Unterscheidung zwischen Funktionsprüfung und Wartung
- dem bedarfsgerechten Reinigen der Brandschutzklappen
- der Unzugänglichkeit der Brandschutzklappen und augenfälligen Einbaufehlern

Welche Anforderungen ergeben sich an die Dokumentation der Instandhaltung bzgl.
- Schriftform
- Wartungsaufkleber oder Prüfplaketten
- Mindestangaben in Wartungsdokumentationen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Warum ist die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen wichtig?



Brandschutzklappen übernehmen im Brandfall eine entscheidende Schutzfunktion. Versagen diese sicherheitsrelevanten Bauteile, können sich Feuer und Rauch über Lüftungsanlagen ausbreiten. Deshalb ist die sachgerechte Instandhaltung von Brandschutzklappen nicht nur eine technische Aufgabe, sondern ein wichtiger Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz, zum Arbeitsschutz und zur Rechtssicherheit.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Betreiberinnen und Betreiber, Instandhaltungspersonal und verantwortliche Fachkräfte. Neben Bauordnungsrecht und technischen Regeln spielen auch Hygiene, Gefahrstoffe und Dokumentation eine wichtige Rolle. Besonders bei asbesthaltigen Brandschutzklappen ist ein umsichtiges und regelkonformes Vorgehen erforderlich, damit die Klappen innerhalb der jeweiligen Anlage sicher beurteilt und instandgehalten werden können.

Ihr Nutzen dieses Seminars zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen



In dieser Schulung erhalten Sie das Fachwissen und die erforderliche Sachkunde, die Sie für die Wartung von Brandschutzklappen, die Prüfung von Brandschutzklappen und die sichere Dokumentation benötigen. Sie lernen, Anforderungen aus Gesetzen, Bauordnungsrecht, Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht sowie Versicherungsrecht einzuordnen und in der Praxis anzuwenden.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, worauf es bei Funktionsprüfung, Wartung, Reinigung und Instandhaltungsdokumentation ankommt. Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit technischen Regelwerken und erfahren, wie Sie typische Fehler, unzugängliche Einbausituationen oder fehlend

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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - EX/A30/40402001/17092026-1 - 17.09.2026

Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV

Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)

Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS

Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779

Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780

Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786

Nutzen

Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.

Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Möglichst Grundwissen zur AwSV

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen - EX/A38/40401501/17092026-1 - 17.09.2026


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Tanksysteme
- Unterirdische Tanks
- Batterietanks

Rohrleitungen
- Grundsatzanforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Grenzwertgeber

Antiheberventile

Stilllegung

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Heizölbehälteranlagen erfahren Sie die grundlegenden Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Renommierte Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte praxisorientiert. Durch das Seminar werden Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen zu können.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den Bereichen Lageranlagen, Tanksysteme und Rohrleitungen. Informationen zu Leckanzeigegeräten, Grenzwertgebern, Antiheberventilen und Tankreinigung runden den Seminarinhalt ab. In diesem Seminar zum WHG bleibt genügend Raum, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen. Renommierte Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Stand Ihrer Branche. Praxisorientierte Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Heizölbehälteranlagen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Koßmann
+49 201 3195525
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) -Prüfung- - EX/A50/10201205/17092026-1 - 17.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Explosionsschutz im Betrieb - EX/A33/30201201/17092026-1 - 17.09.2026

Anforderungen, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Begriffe und Definitionen

Beurteilung der Explosionsgefahr und Maßnahmen des Explosionsschutzes

Auswahl und Kennzeichnung von Betriebsmitteln

Zur Prüfung befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Wiederkehrende Prüfungen durch Befähigte Personen
- Dokumentation der Prüfergebnisse

Explosionsschutzdokument
- Rechtliche Grundlagen und Anleitung
- Anforderungen aus der BetrSichV und der Gefahrstoffverordnung
- Aufbau und Führung
- Pflichten des Arbeitgebers

Nutzen

Unser Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen des Explosionsschutzes in Ihrem Betrieb. Erfahren Sie, wie Sie die notwendigen Schritte hinsichtlich der Prüfung von Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen planen und durchführen. Erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Vorschriften und rechtlichen Bestimmungen. Erfahren Sie, wie Sie das Explosionsschutzdokument rechtssicher führen.

Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen und Zusammenhänge zu erkennen: Die im Explosionsschutz relevanten Vorschriften und Technischen Regeln sind umfangreich und unterliegen einem ständigen Wandel.



Zielgruppe

Führungskräfte, Technische Leiter, Ingenieure, Meister und Fachkräfte, Hersteller und Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen; Personen, die mit der Führung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnischen Bewertungen oder Explosionsschutzdokumenten beauftragt sind

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive - EX/A40/20401602/17092026-1 - 17.09.2026

Product Safety and Conformity Representative (PSCR)


Inhalt

Anforderungen ISO 9001, IATF 16949 und Kunden

VDA-Band Produktintegrität (PSCR)

Verantwortung und Qualifikation

Produktlebenszyklus und Produktbeobachtung

PI-Prozess

Kommunikation

RAPEX Gefährdungsbeurteilung und RAPEX Risikobewertung

RISIKO Bewertung nach ISO 31000

QM-Methoden

Besondere Merkmale

Nutzen

Durch die PSCR-Schulung bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken in der Automotive-Branche.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen unter Einbeziehung des VDA-Bandes Produktintegrität (PI) die relevanten Kenntnisse, um als Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) beziehungsweise Product Safety and Conformity Representative (PSCR) für die Automobilindustrie tätig werden zu können. Sie erhalten einen Überblick über kundenspezifische Anforderungen der Hersteller an die Lieferkette. Als Produktsicherheitsbeauftragter ist es Ihre Aufgabe, produktsicherheitsrelevante Mängel zum Schutz der Verbraucher zu vermeiden. Hieraus resultieren die Anforderungen an den Produktsicherheitsbeauftragten in der Zulieferindustrie.

Das bedeutet im Einzelnen:
- Fehlerprävention beim Produktentstehungsprozess
- Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Fehlern in der Fertigung, Montage und in Prüfprozessen
- Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten
- RAPEX Methode
- Sicherstellung von Informationsaustausch
- Produktintegrität im Produktlebenszyklus

Laut Gesetz (§ 823 BGB) ist jeder Hersteller verpflichtet, eine Marktbeobachtung durchzuführen. In der Automobilindustrie wird dies durch Kundenanforderungen noch weiter präzisiert und die Anforderungen erweitert. Einige Automobilhersteller (OEMs) fordern die Benennung eines Produktsicherheitsbeauftragten (PSB) im Unternehmen. Der VDA hat die Anforderungen in dem neuen VDA-Band Produktintegrität aufgenommen und einen einheitlichen Standard geschaffen. Dieser VDA-Band ist somit der Leitfaden für jeden Produktsicherheitsbeauftragten bzw. Product Safety and Conformity Representative (PSCR).

In der PSCR-Schulung vermitteln wir Ihnen die Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung dieser Aufgaben mit dem Schwerpunkt Automobilindustrie. Durch den Bezug zu Normen, Gesetzen und kundenspezifischen Anforderungen lernen Sie, die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und durch Praxisbeispiele gesichert anzuwenden.

Nach dem Besuch der insgesamt dreitägigen Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV) können Sie eine Prüfung ablegen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen. Ihnen fehlen die Grundlagen zum Thema rechtliche Vorschriften? Dann besuchen Sie auch unsere Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung, die die Aufgabe des Produktsicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Der 2. Teil dieser Ausbildung richtet sich insbesondere an die Zulieferindustrie der Automobilindustrie.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Besuch der zweitägigen Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive ist der Besuch der zweitägigen Grundlagenschulung und der eintätigen branchenspezifischen Schulung.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche

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Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie B - EX/A38/30353301/17092026-1 - 17.09.2026

Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022


Inhalt

Notwendigkeit und Bedeutung der Hygiene beim Betrieb von RLT-Anlagen

Hygienische Probleme der einzelnen luftführenden Aggregate in RLT-Anlagen

Wartung von RLT-Anlagen, Einflussgrößen für die Festlegung von Wartungsintervallen

Einfache Messverfahren zur Überprüfung von RLT-Anlagen

Persönliche Schutzmaßnahmen in hygienischer Hinsicht bei Bedienungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

Maßgebende Vorschriften (insbesondere Unfallverhütungsvorschriften und das technische Regelwerk)

Umgang mit chemischen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln

Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde

Nutzen

In diesem Seminar werden Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie B vermittelt. Nach Teilnahme an der Veranstaltung und bestandener schriftlicher Prüfung erfüllen Sie die Voraussetzung zur Durchführung von Hygienekontrollen sowie von hygienerelevanten Wartungsmaßnahmen. Die Richtlinie regelt die hygienischen Anforderungen an Wartung, Inspektion und Reinigung von RLT-Anlagen.

Unsere Schulung behandelt außerdem die Forderungen und Richtlinien der BG.

Unsere erfahrenen Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 2 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie die aktuelle Rechtslage und Hygienevorschriften.

Zielgruppe

Personen, die einfache Kontroll- und Reinigungsmaßnahmen durchführen sollen, Wartungspersonal von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen, z. B. Hausmeister

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen. Dazu gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder ein Abschluss als Fachmonteur der Lüftungs- oder Anlagentechnik oder mehrjährige Berufserfahrung in der Wartung von RLT-Anlagen.

Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde).
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Referenten entsprechen mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten der VDI 6022 Blatt 4.
Sie erhalten mit Abschluss der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe, erneut eine Schulung zu besuchen.

Abschluss

VDI-Urkunde;

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: IT-Strategie und Cybersecurity für CIO, Geschäftsführung und leitende Mitarbeitende - EX/A52/10201531/17092026-1 - 17.09.2026

IT strategisch führen, Risiken beherrschen und Pflichten der Geschäftsführung erfüllen


Inhalt

IT-Governance
- IT-Compliance, regulatorische Anforderungen im Überblick (bspw. NIS-2, CRA, KI, DORA)
- Pflichten und (persönliche) Haftung der Geschäftsführung im IT-Bereich, Organhaftung
- Spezielle Haftung der Geschäftsleitung in der IT (NIS-2, DORA)
- Delegation von Verantwortung und Grenzen

IT-Strategie
- Ableitung der IT-Strategie aus der Unternehmensstrategie
- Entwicklung einer Digital-Vision
- Definition strategischer IT-Ziele
- Abgeleitete Strategien
- Emerging Technologies und Disruption

IT-Management
- IT-Assetmanagement und Lizenzmanagement
- IT-Roadmap und IT-Planung
- IT-Procurement / Einkaufs- und Beschaffungsprozesse: Wirtschaftlichkeit und Compliance
- Stakeholder-Kommunikation

Digitale Transformation und Change-Management
- Bewertung neuer Technologien (Beispiele zu Cloud und KI)
- Automatisierung von Geschäftsprozessen - KI vs. konventionelle Automatisierung
- Identifizierung von KI-Use-Cases
- IT-Projekte
- IT-Managementsysteme - Realisierung von Synergieeffekten

Sourcing-Strategien
- Make-or-Buy-Entscheidungsmatrix
- Vendor Management
- Outsourcing vs. Insourcing
- Managed Services
- Cloud-Strategie
- Exit-Strategien

Cybersecurity und Datenschutz
- Aktuelle Bedrohungsszenarien
- Risikoanalyse und -management
- IT-Sicherheitsstrategie, IT-Security
- IT-Notfallkonzeption, Krisenmanagement
- DSGVO-Compliance
- Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
- Stellenwert von Zertifizierungen (bspw. ISO 27001, BSI C5)

IT-Risikomanagement
- Risikomanagement als zentrale Aufgabe der Geschäftsleitung
- Entwicklung von Risikominderungsstrategien
- Business-Impact-Analyse

Zusammenfassung und abschließende Diskussion

Nutzen

Warum ist IT-Strategie und Cybersecurity für CIO, Geschäftsführung für Unternehmen wichtig?


Die IT beeinflusst heute nahezu alle Geschäftsprozesse, Produkte und unternehmerischen Entscheidungen. Cyberangriffe, Systemausfälle, unklare Verantwortlichkeiten, aber auch grundlegende Fragen der IT-Organisation können erhebliche wirtschaftliche, organisatorische und rechtliche Folgen haben. Gleichzeitig nehmen regulatorische Vorgaben wie NIS-2 und DORA die Geschäftsleitung stärker in die Pflicht.
Sie müssen nicht jedes technische Detail beherrschen. Entscheidend ist, dass Sie Risiken fundiert einordnen, angemessene Maßnahmen veranlassen und deren Umsetzung wirksam kontrollieren können. Das Seminar zeigt der CIO, Geschäftsführung sowie leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wie IT-Strategie, IT-Governance, IT-Compliance und Cybersecurity zusammenspielen und welche Aufgaben sich nicht vollständig delegieren lassen.

Ihr Nutzen des Seminars IT-Strategie und Cybersecurity für CIO, Geschäftsführung und leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter


In dieser Schulung erhalten Sie einen kompakten und praxisnahen Überblick über die strategischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an eine moderne IT-Steuerung. Sie lernen, IT-Ziele aus der Unternehmensstrategie abzuleiten, Investitionen sinnvoll zu priorisieren und neue technologische Entwicklungen fundiert zu bewerten.
Zudem gewinnen Sie Klarheit über Haftungsfragen, Delegationsmöglichkeiten und verbleibende Kontrollpflichten. Sie erkennen Zusammenhänge zwischen Strategie, Sourcing, Digitalisierung und Cybersecurity und können Entscheidungen nachvollziehbar begründen. So stärken Sie die digitale Resilienz Ihres Unternehmens und schaffen eine belastbare Grundlage für Innovation, Sicherheit und Wachstum.

Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können


Sie lernen, eine tragfähige IT-Strategie zu entwickeln, digitale Ziele zu formulieren und neue Technologien wie Cloud und künstliche

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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A44/60102001/17092026-1 - 17.09.2026

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung

Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen

Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch

Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.

Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Datenschutzkoordinator - EX/A52/10151141/17092026-1 - 17.09.2026

DSGVO-Workshop - aus der Praxis zur Umsetzung


Inhalt

Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG, weitere Rechtsvorschriften)

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Gesetzliche Regelungen zum Thema ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Pflichtinhalte und optionale Inhalte des ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Praktische Hilfsmittel für die Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
- Schnittstellen zu anderen Dokumentationen

Datenschutzmanagement
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems für Ihr Unternehmen
- Erstellung wesentlicher Dokumente eines Datenschutzmanagementsystems
- Übersicht über Datenbestände, Datenklassifizierungen und Löschfristenverwaltung
- Technisch-organisatorische Maßnahmen und Datenschutzprozesse im Unternehmen

Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Gesetzliche Regelungen
- Bewertung von Risiken, Einschätzung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen

Löschkonzepte
- Systematische Kenntnisse zu Löschanforderungen nach Art. 17 DSGVO
- Datenklassifizierungen: Umgang mit operativen Daten, Systemdaten und Archivbeständen etc.
- Löschkonzepte entsprechend der DIN 66398
- Berücksichtigung von entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten (GOBD, HGB, SGB und Co.)

Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO: Notwendige Definition und Grundlagen
- Nachweispflichten in Verbindung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Kategorisierung von Datenarten
- Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Nutzung eines Vertragsmusters zur Auftragsverarbeitung laut DGSVO

Nutzen

Rechtssicherheit in der Digitalisierung: Warum sind Datenschutzkoordinatoren wichtig?


Datenschutzkoordinatorinnen und Datenschutzkoordinatoren sind entscheidend, um die steigenden Anforderungen der DSGVO in den Fachbereichen praxistauglich umzusetzen. Sie sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben nicht nur verstanden, sondern auch effizient in den Arbeitsalltag integriert werden. Gerade in Bereichen wie Marketing, Vertrieb oder IT fehlen oft die erforderlichen Detailkenntnisse. Hier schaffen Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren Klarheit, strukturieren Prozesse und minimieren Risiken. So tragen Sie maßgeblich dazu bei, den Datenschutz nachhaltig und rechtssicher im Unternehmen zu verankern.

Sicher handeln: Ihr Nutzen dieser Datenschutzkoordinatoren-Schulung


In diesem Seminar zur Datenschutzkoordinatorin bzw. zum -koordinator entwickeln Sie sich zur kompetenten Ansprechperson für Datenschutz in Ihrem Fachbereich. Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit gesetzlichen Anforderungen und lernen, diese effizient in die Praxis umzusetzen. Gleichzeitig stärken Sie Ihre Rolle als verbindendes Element zwischen Fachabteilungen und Datenschutzbeauftragten und sorgen so für reibungslose, rechtssichere Abläufe im Unternehmen.

Direkt anwendbar: Was Sie konkret in dieser Weiterbildung lernen und anwenden können


Sie lernen, wie Sie als Datenschutzkoordinatorin oder Datenschutzkoordinator zentrale Dokumente wie Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Löschkonzepte und Auftragsverarbeitungsverträge sicher erstellen und pflegen. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Prozesse in Ihrem Fachbereich systematisch analysieren und DSGVO-konform gestalten. Anhand praxisnaher Beispiele und Übungen übertragen Sie das Wissen direkt in Ihre berufliche Praxis und setzen Datenschutzanforderungen nachhaltig um.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzkoordinatoren, Datenschutzassistenten, Datenschutzmanager, Datenschutzauditoren, Datenschutzhelfer, managementbeauftragte Personen sowie IT-Verantwortliche, welche den Datenschutzbeauftragten zuarbeiten.

Zeit

08:30 - 16:

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Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG - EX/A52/40251101/17092026-1 - 17.09.2026

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV


Inhalt

Rechtliche Aspekte des Immissionsschutzes
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- BImSchG-Verordnungen
- TA Luft, TA Lärm
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten

Technische Aspekte des Immissionsschutzes
- Anlagen- und Verfahrenstechnik für den Immissionsschutz
- Messung, Überwachung und Begrenzung von Luftverunreinigungen
- Energienutzung und Energieeinsparung
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Messung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen
- Ausbreitungsberechnungen, Immissionsberechnungen
- Physikalische und chemische Eigenschaften von Schadstoffen

Die IE-Richtlinie in der betrieblichen Praxis

Nutzen

Seminar zum Immissionsschutzbeauftragten: In diesem Seminar erwerben Sie die fachlichen Qualifikationen, die Sie als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz benötigen. Die Lehrinhalte richten sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 53. Sie erhalten einen Überblick über die Aufgaben, Pflichten und Rechte eines Immissionsschutzbeauftragten. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihre berufliche Alltagspraxis. Unsere Referenten vermitteln Ihnen umfassend die Anforderungen an Ihre Fachkunde nach Paragraf 7, Nr. 2 der 5. BImSch-Verordnung.

Aktuelle gesetzliche Änderungen werden in diesem Seminar besprochen. Unsere Schulung zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz ist behördlich anerkannt: Immissionsschutzbeauftragte beraten Betreiber und Betriebsangehörige in Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die die Qualifikation eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) erwerben wollen. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellen müssen, sind ebenso angesprochen wie fachlich Interessierte (Sachverständige, Mitarbeiter von Immissionsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften).

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erlangung der Fachkunde ist ein Hochschulstudium (Ingenieurwesen, Physik, Chemie). In Einzelfällen wird eine technische Fachschulausbildung, die Qualifikation als Meister oder eine gleichwertige Ausbildung anerkannt. Weiterhin sind anlagenspezifische Fachpraxis-Kenntnisse notwendig, die der Teilnehmer während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit (vierjährig bei technischer Fachschul- oder Meisterausbildung) erworben hat. Neben den Fachkenntnissen werden vom Gesetzgeber auch Anforderungen an die Zuverlässigkeit (s. § 10 5. BImSchV) des Immissionsschutzbeauftragten gestellt. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.

Sofern die Teilnahme ausschließlich zum Wissenserwerb dient, sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1910 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

362.9 EUR

Bruttopreis

2272.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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BKrFQG - Sicherheit für Ladung & Fahrgast (Modul 5) - EX/A81/60351401/18092026-1 - 18.09.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Rechtliche Hinweise
- Gesetze und Verordnungen
- Verantwortung und Haftung
- Rechtliche Folgen mangelhafter Ladungssicherung

Physikalische Grundlagen
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Reibung
- Standsicherheit
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt

Wirkende Massenkräfte
- Berechnung der Nutzlast eines KFZ oder einer Fahrzeugkombination
- Berechnung des Nutzvolumens

Fahrzeugaufbauten
- Aufbauarten
- Vorhandene Zurrpunkte

Die Ladung
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern

Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
- Überprüfung der Haltevorrichtungen
- Einsatz des Umschlaggeräts
- Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane
- Ablegereife
- Weitere Hilfsmittel und deren Anwendung

1.4 Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Kraftfahrer müssen sich im öffentlichen Straßenverkehr so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Beim Gütertransport muss der Fahrer zusätzlich wissen, wie die Ladung zu sichern und zu transportieren ist. Unzureichende Ladungssicherung ist leider noch immer eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Der Fahrer muss die entsprechenden Regeln und Vorschriften zur Ladungssicherung kennen und anwenden können.

Um bei der Ladungssicherung Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu kennen, die beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Nach dem Besuch dieses Seminars können Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einschätzen und die vorhandenen Hilfsmittel zur Ladungssicherung richtig kombinieren und nutzen, um sich somit rechtssicher zu verhalten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche LKW-Fahrer mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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