TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - EX/A32/30251601/28092026-1 - 28.09.2026
Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10
Inhalt
Grundlagen der Elektrotechnik / Grundgesetze des elektrischen Stromkreises
Gesetzliche Grundlagen
Messung elektrischer Größen / einfache Rechenbeispiele
Gefahren des elektrischen Stroms
Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag
Netzformen
Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person
Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen
Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100
Arbeitsschutz
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar erhalten Sie die theoretischen elektrotechnischen Grundkenntnisse gemäß DIN VDE 1000-10, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen die Gefahren des elektrischen Stroms und weisen Sie auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. In dieser EuP Schulung lernen Sie, welche Aufgaben Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen können.
Erfahren Sie außerdem, wie Sie die Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person sicher und fachgerecht umsetzen: Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Nach dem Seminar ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme (siehe unter Hinweise).
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unser Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Schulung.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf zwei digitale Praxistrainings - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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KRITIS-Schulung: NIS-2, CER und KRITIS-Dachgesetz - EX/A52/10201508/28092026-1 - 28.09.2026
Deutsche und europäische Regulierung kritischer Infrastrukturen - Herausforderungen und Entscheidungsbedarf
Inhalt
Modul 1: Hintergründe und historische Entwicklung
- KRITIS-Definition, Digitalisierung als Risikofaktor, physische Bedrohungen
- BSI-Lagebericht, Ransomware, Supply-Chain-Angriffe, staatliche Akteure
- Entwicklungen zum IT-SiG
- Size-Cap-Regel, Herausforderungen des Übergangs
- NIS2-Richtlinie: Ziele, Kategorisierung, Size-Cap
- CER-Richtlinie, DORA, CRA, EU Cybersecurity Act
Modul 2: Das NIS2-Umsetzungsgesetz
- BSIG-Novellierung
- Drei Kategorien mit Vergleichstabelle
- Size-Cap-Schwellenwerte
- 18 Sektoren im Detail
Modul 3: Pflichten nach dem neuen BSIG
- Registrierungspflicht (§ 33), Risikomanagement (§ 30)
- SzA-Pflicht (§ 31), dreistufiges Meldesystem (§ 32), Unterrichtungspflichten (§ 35)
- Geschäftsleitungsverantwortung (§ 38)
- Nachweispflichten (§ 39), Übergangsregelung
Modul 4: Das KRITIS-Dachgesetz
- CER-Richtlinie (EU) 2022/2557
- 10 Sektoren; Unterschiede zum BSIG, Compliance-Rahmen
- Registrierungspflicht, Risikoanalysen, Resilienzplan, All-Gefahren-Ansatz
- Meldewesen, Sanktionen nach § 24 KRITIS-DachG
Modul 5: Akteure und nationale Aufsicht
- BSI: erweiterte Befugnisse
- BBK: Aufsichtsfunktion, BMI: Koordination
- Sektorspezifische Aufsicht: BNetzA (Energie), BaFin (Finanzen)
- Proaktive und reaktive Aufsicht (§ 61 BSIG, § 62 BSIG)
- Europäische Zusammenarbeit: NIS Cooperation Group, CSIRTs Network, EU-CyCLONe, ENISA
- Bußgeldrahmen § 65 BSIG
- Sektorspezifische Sanktionen: EnWG, DORA, TKG
- Persönliche Haftung der Geschäftsleitung (§ 38 BSIG), zweistufiges Sanktionssystem BSIG + KRITIS-DachG
Modul 6: Fokus Energiesektor
- Sonderstellung Energiesektor, EnWG-Anpassungen §§ 5c-5d
- Dreifache Regulierung: BSIG (BSI) + EnWG (BNetzA) + KRITIS-DachG (BBK)
- Konvergenz Cyber und Physisch
Modul 7: Informationssicherheitsmanagement
- ISMS als effektivster Ansatz für § 30 BSIG: ISO 27001, IT-Grundschutz
- Security Awareness, BCM nach BSI 200-4
Modul 8: Nachweisverfahren und Auditierung
- Nachweispflicht § 39 BSIG
- Übergangsregelungen § 39 Abs. 3 für bisherige KRITIS-Betreiber
- Prüfgrundlagen: B3S, ISO 27001, IT-Grundschutz, C5-Testat
- Auditierung
- Resilienzaudits § 16 KRITIS-DachG
Modul 9: Zusammenfassung, Handlungsempfehlungen
- Zeitstrahl wichtiger Fristen und Termine
- Checklisten: Sofortmaßnahmen, Gap-Analyse, Incident Response, Lieferkette, BCM, Dokumentation
- Cybersicherheit: vom IT-Thema zur Führungsaufgabe
Nutzen
Warum sind NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz wichtig?
Die Anforderungen an Sicherheit und Resilienz steigen deutlich - und betreffen immer mehr Unternehmen. Mit NIS-2, dem NIS-2-Umsetzungsgesetz, der CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience) und dem KRITIS-Dachgesetz werden deutlich strengere Maßstäbe gesetzt. Dabei rückt nicht nur die Cybersicherheit, sondern auch die physische und organisatorische Widerstandsfähigkeit in den Fokus. Neu ist auch: Viele Vorgaben betreffen längst nicht mehr nur klassische KRITIS-Betreiber, sondern zunehmend auch ?wichtige? und ?besonders wichtige? Einrichtungen. Wer jetzt handelt, schafft Klarheit und vermeidet Risiken.
Ihr Nutzen dieser KRITIS-Schulung zu NIS-2 & KRITIS-Dachgesetz
In dieser KRITIS-Schulung gewinnen Sie schnell Orientierung rund um das KRITIS-Dachgesetz und das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Sie verstehen, welche konkreten Anforderungen und Pflichten auf Ihre Organisation zukommen - von Risikoanalysen über technische und organisatorische Maßnahmen bis hin zu Melde- und Berichtspflichten.
Sie erkennen, wo akuter Handlungsbedarf besteht, und können gezielt Prioritäten setzen. Gleichzeitig erhalten Sie praxisnahe Ansätze, um die gesetzlichen Vorgaben strukturiert umzusetzen und typische Un
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Resilienztraining - EX/A35/10351701/28092026-1 - 28.09.2026
Persönliche Widerstandskräfte stärken
Inhalt
Was ist Resilienz?
- Abgrenzung der Begriffe Resilienz, Stress, Burnout
- Resilienz im beruflichen und privaten Kontext
Stress
- Input zu Stressoren, Stressverstärkern und Stressreaktionen
- Identifikation eigener Stressauslöser
- Erlernen von Strategien zu einem konstruktiven Umgang mit Stress
Strategien zur Stärkung der eigenen Resilienz
- 7 Säulen der Resilienz
- Gezielte Aktivierung der eigenen Kompetenzen
- Umgang mit unsicheren und herausfordernden Situationen
- Methoden und Tools zur Stärkung der eigenen Resilienz
- Praktische Übungen zur Resilienz, die sich einfach in den eigenen Alltag einbauen lassen
In welchen konkreten Situationen begegnen mir Stress und Belastung?
- Reflexion über reale Fallbeispiele der Teilnehmenden
Nutzen
Resilienz ist die persönliche Widerstandskraft in Situationen, die durch Stress, Zeitdruck oder Belastungen geprägt sind.
Solchen Herausforderungen souverän und stabil zu begegnen, ist ein echter Erfolgsfaktor in heutigen Arbeitsumfeldern. Denn nicht nur für Führungskräfte geht es alltäglich darum, Stress zu bewältigen und Rückschläge wegzustecken. Es stellt sich also eine entscheidende Frage: Wie werde ich resilient?
Unser Resilienztraining gibt darauf ganz praktische Antworten. Sie lernen Strategien kennen, mit denen Sie in Drucksituationen widerstandsfähig bleiben, die Ruhe bewahren und konstruktiv mit den Gegebenheiten umgehen können. Auf den Punkt gebracht macht Sie unser Resilienz-Seminar in drei Bereichen fit für Resilienz:
- Verbesserte Selbstwahrnehmung zur Reflexion des eigenen Verhaltens
- Verbesserte Widerstandskraft dank konkreter Strategien der Druckbewältigung
- Verbesserte Leistungsfähigkeit auf Basis steigender Gelassenheit
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 
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Prokurist - EX/A42/10101401/28092026-1 - 28.09.2026
Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln
Inhalt
Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura
Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung
Nutzen
Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.
Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.
Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.
Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
740 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
140.6 EUR
Bruttopreis
880.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A35/10401701/28092026-1 - 28.09.2026
Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Inhalt
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen
Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten
Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?
Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen
Nutzen
Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.
Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.
Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.
Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A30/50201101/28092026-1 - 28.09.2026
Praxisnah qualifiziert für wirksamen Arbeitsschutz im Betrieb
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Warum und wann braucht es Sicherheitsbeauftragte (SiBe) in Unternehmen?
Sicherheitsbeauftragte machen Arbeitsschutz im Betrieb sichtbar und wirksam. Sie erkennen Gefährdungen dort, wo sie entstehen: am Arbeitsplatz, in Abläufen, bei Arbeitsmitteln oder im Verhalten von Kolleginnen und Kollegen. Durch die neue Fassung des § 22 SGB VII rückt die betriebliche Gefährdungslage stärker in den Fokus. Entscheidend ist nicht mehr allein die Beschäftigtenzahl, sondern ob auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Ab 50 Beschäftigten besteht eine generelle Bestellpflicht; bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt sie, wenn eine solche besondere Gefährdung festgestellt wird. Damit unterstützen gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen und praktische Prävention besser miteinander zu verbinden.
Ihr Nutzen der Schulung zur bzw. zum Sicherheitsbeauftragten
Sie gewinnen Sicherheit für Ihre Rolle als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter. Sie lernen die relevanten Grundlagen aus § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001 und DGUV Information 211-042 kennen und verstehen, was diese für Ihren Arbeitsalltag bedeuten. Gleichzeitig erfahren Sie in dieser Ausbildung, wie Sie als Ansprechperson, Multiplikatorin bzw. Multiplikator und kollegiale Unterstützung wirken, ohne Führungsverantwortung zu übernehmen. So können Sie Gefährdungen besser wahrnehmen, Schutzmaßnahmen unterstützen und die Kommunikation im Arbeitsschutz stärken.
Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können
In diesem Lehrgang lernen Sie, welche Rolle Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter im betrieblichen Arbeitsschutz übernehmen und wie Sie diese Aufgabe im Arbeitsalltag wirksam ausfüllen. Sie erhalten grundlegende Kenntnisse zu typischen Gefährdungen, sicherem Verhalten und Präventionsmaßnahmen. Durch praxisnahe Übungen und Gruppenarbeiten entwickeln Sie ein besseres Verständnis dafür, wie Sie Risiken erkennen, Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren und sicherheitsgerechtes Verhalten fördern können. Themen wie Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, PSA, Verkehrswege, Gefahrstoffe, Brandgefahren und Gesundheit im Betrieb helfen Ihnen, Ihre Rolle als SiBe nachhaltig und praxisnah umzusetzen.
Gibt es Vertiefungsseminare für Sicherheitsbeauftragte bei der TÜV NORD Akademie?
Nach dem Grundlehrga
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A52/50201101/28092026-1 - 28.09.2026
Praxisnah qualifiziert für wirksamen Arbeitsschutz im Betrieb
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Warum und wann braucht es Sicherheitsbeauftragte (SiBe) in Unternehmen?
Sicherheitsbeauftragte machen Arbeitsschutz im Betrieb sichtbar und wirksam. Sie erkennen Gefährdungen dort, wo sie entstehen: am Arbeitsplatz, in Abläufen, bei Arbeitsmitteln oder im Verhalten von Kolleginnen und Kollegen. Durch die neue Fassung des § 22 SGB VII rückt die betriebliche Gefährdungslage stärker in den Fokus. Entscheidend ist nicht mehr allein die Beschäftigtenzahl, sondern ob auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Ab 50 Beschäftigten besteht eine generelle Bestellpflicht; bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt sie, wenn eine solche besondere Gefährdung festgestellt wird. Damit unterstützen gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen und praktische Prävention besser miteinander zu verbinden.
Ihr Nutzen der Schulung zur bzw. zum Sicherheitsbeauftragten
Sie gewinnen Sicherheit für Ihre Rolle als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter. Sie lernen die relevanten Grundlagen aus § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001 und DGUV Information 211-042 kennen und verstehen, was diese für Ihren Arbeitsalltag bedeuten. Gleichzeitig erfahren Sie in dieser Ausbildung, wie Sie als Ansprechperson, Multiplikatorin bzw. Multiplikator und kollegiale Unterstützung wirken, ohne Führungsverantwortung zu übernehmen. So können Sie Gefährdungen besser wahrnehmen, Schutzmaßnahmen unterstützen und die Kommunikation im Arbeitsschutz stärken.
Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können
In diesem Lehrgang lernen Sie, welche Rolle Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter im betrieblichen Arbeitsschutz übernehmen und wie Sie diese Aufgabe im Arbeitsalltag wirksam ausfüllen. Sie erhalten grundlegende Kenntnisse zu typischen Gefährdungen, sicherem Verhalten und Präventionsmaßnahmen. Durch praxisnahe Übungen und Gruppenarbeiten entwickeln Sie ein besseres Verständnis dafür, wie Sie Risiken erkennen, Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren und sicherheitsgerechtes Verhalten fördern können. Themen wie Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, PSA, Verkehrswege, Gefahrstoffe, Brandgefahren und Gesundheit im Betrieb helfen Ihnen, Ihre Rolle als SiBe nachhaltig und praxisnah umzusetzen.
Gibt es Vertiefungsseminare für Sicherheitsbeauftragte bei der TÜV NORD Akademie?
Nach dem Grundlehrga
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Gefahrgutbeauftragter - EX/A35/60251101/28092026-1 - 28.09.2026
Modul Straßenverkehr
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- ADR
Anlagen A: Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
- Allgemeine Vorschriften
- Klassifizierung
- Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
- Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Vorschriften für den Versand
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
- Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung
Anlage B: Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
- Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge
Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften
Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen
Nutzen
Mit der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Zur Überwachung der erforderlichen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer verpflichtend: Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Mit der Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte schaffen Sie hierfür und für die Prüfung die Voraussetzung.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Personen, die als Gefahrgutbeauftragte bestellt werden sollen oder Unternehmer und Inhaber von Betrieben
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsdurchläufe (IHK), in den unterschiedlichen Bundesländern, kann es zu verschiedenen Zeitvorgaben kommen.
Teilnehmer dieses Seminares interessierten sich auch für weitere Themen https://www.tuev-nord.de/de/themen/gefahrgutbeauftragter" target="_top" title=" Gefahrgutbeauftragte">Gefahrgutbeauftragte
Die Veranstaltung ist steuerbefreit nach §4 Nr. 21 a] bb] UstG
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Gefahrgutschulung IATA DGR / ICAO T.I - NOM A für Versender - EX/A40/60310202/28092026-1 - 28.09.2026
Gefährliche Güter rechtssicher im Luftverkehr versenden
Inhalt
- Verstehen der Gefahrgut-Grundlagen
- Klassifizierung gefährlicher Güter
- Vorbereitung einer Sendung mit gefährlichen Gütern
- Notfallmaßnahmen und Meldeverfahren
- Identifizierung gefährlicher Güter
- Erstellung und Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation und Unterzeichnung der Versendererklärung
- Sonderbestimmungen
- Verpackungsanforderungen bestimmen
- Markierungen und Kennzeichnungen anbringen
Nutzen
Der Versenderkurs (Nomenklatur A) richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die administrative Aufgaben wahrnehmen, Shipper's Declarations ausstellen oder den Gefahrgutprozess überwachen bzw. verantworten.
In unserer Gefahrgutschulung für den Luftverkehr erfahren Sie von unserem Referenten Niclas Lahmer, wie Sie gefährliche Güter im Luftverkehr gemäß der aktuellen Gesetzgebung und im Rahmen der IATA DGR/ICAO T.I Richtlinien sicher versenden.
Gemäß den aktuellen Gefahrgutvorschriften sind Versender (NOM A) von Gefahrgut im Luftverkehr dazu verpflichtet, alle 24 Monate einen vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Kurs zu absolvieren und erfolgreich abzuschließen. Unsere Schulung bestätigt Ihnen, dass Sie die für Ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse erworben haben.
Die Schulungsinhalte bereiten wir nach dem CBTA-Modell auf. Sie basieren auf einem zuvor durchgeführten Teilnehmer-Assessment. Dieses Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass die Schulungsinhalte optimal auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Zielgruppe
Sachbearbeitung Versand / Logistik, Abteilungsleitung Versand / Logistik, Teamleitung Versand / Logistik, Mitarbeiter der Administration im Bereich Versand / Logistik
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Ein Assessment gemäß CBTA vor Kursbeginn durch den Refernten der TÜV NORD Akademie. Transportieren Sie Ein Assessment gemäß CBTA vor Kursbeginn durch den Refernten der TÜV NORD Akademie. Transportieren Sie Radioaktive Stoffe der Klasse 7 im Luftverkehr? Dann befähigt Sie das Zusatzmodul Radioaktive Stoffe dafür. Die Anmeldung für das Zusatzmodul ist nur wirksam, wenn Sie diesen Lehrgang erfolgreich absolviert haben.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - EX/A38/60102201/28092026-1 - 28.09.2026
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)
Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.
Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Achtung! Dieses Seminar beinhaltet keine Prüfung von ortsfesten Hebebühnen z.B. in einer KFZ Werkstatt. ? Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen" hier gelangen Sie zu ortsfesten Hebebühnen.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
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Bedienberechtigung Planierraupe - EX/A81/60108371/28092026-1 - 28.09.2026
Inhalt
- Technische Grundlagen
- Grundlegende Sicherheitsrichtlinien beim Betrieb von Baggern
- Persönliche Schutzausrüstung und Unfallvermeidung
- Bedienung und Steuerung
- Effiziente Arbeitsmethoden
- Wartung und Pflege
- Rechtliche und Umweltaspekte
Nutzen
Die Bedienberechtigung für die Planierraupe erweitert berufliche Möglichkeiten, fördert sicheres und effizientes Arbeiten, vermittelt wichtiges Fachwissen und ermöglicht die eigenständige Durchführung von Projekten unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Zielgruppe
Der Planierraupen-Kurs richtet sich an Personen, die im Baugewerbe, in der Landschaftsgestaltung oder in der Erdbewegung tätig sind und ihre beruflichen Qualifikationen erweitern möchten. Er ist auch ideal für Quereinsteiger, die in diesen Bereichen Fuß fassen wollen, sowie für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter im sicheren und effizienten Umgang mit Baggern schulen
Voraussetzungen
Um an dem Planierraupenkurs teilzunehmen, müssen Sie in der mindestens 18 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse B besitzen, körperlich fit und geistig aufmerksam sein, über grundlegende Deutschkenntnisse verfügen und ein Interesse an der Bedienung von Baumaschinen mitbringen.
Zeit
08:30 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
8; Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe, wetterfeste Kleidung sowie ein Passfoto mit.
Gruppenmaßnahme in Präsenz auch als Inhouseschulung möglich, Gruppengröße nicht mehr als 8-9 Personen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
805 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
152.95 EUR
Bruttopreis
957.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A46/30501201/28092026-1 - 28.09.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 - Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die operative Inspektion
- Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Spielplatzbegehung/Anwendung der Checkliste
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der operativen Inspektionen. Dazu zählt auch das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen Routine-Inspektionen. Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?operative Inspektionen? vor. Ziel ist hier eine detaillierte Inspektion des Spielplatzes mit besonderem Augenmerk auf den Verschleiß der Spielplatzgeräte.
In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Besichtigung eines Spielplatzes möglich ist.
Die Norm gibt hier ein Intervall von ein bis drei Monaten für die regelmäßige Prüfung vor. Wichtig zur Festlegung des Inspektions-Intervalls sind selbstverständlich auch die Angaben der Spielplatzgerätehersteller. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Voraussetzung ist die persönliche und fachliche Eignung.
In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn eine Besichtigung eines Spielplatzes nicht möglich ist.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von operativen Inspektionen und visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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