TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Prüfmittelbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/20401905/06102026-1 - 06.10.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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Aktualisierungskurs: Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung - EX/A31/50351806/06102026-1 - 06.10.2026
für die Fachkundegruppe R3 und R4
Inhalt
Strahlenphysikalische Grundlagen
Dosisbegriffe und -einheiten
Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien
Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
Maßnahmen und Verhalten bei bedeutsamen Vorkommnissen
Röntgengeräte und Störstrahler
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Der Aktualisierungskurs im Strahlenschutz gemäß der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der aktuellen Röntgenverordnung vom 21.11.2011, geändert am 23.06.2014 entsprechend der Fachkundegruppe R3 und R4, ist für die Aufrechterhaltung der Fachkunde zwingend notwendig. Ohne diesen Aktualisierungskurs geht die Fachkunde und der damit verbundene Status als Strahlenschutzbeauftragter verloren. Die vorhandenen Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahler dürfen ohne diesen Aktualisierungskurs folglich nicht mehr betrieben werden.
Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben, müssen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Damit wird sicherstellt, dass Risiken und Gefährdungen sachgerecht eingeschätzt und Schäden für Mensch und Umwelt vermieden werden können.
Durch diesen Aktualisierungskurs werden die neuesten gesetzlichen und technischen Änderungen vermittelt. Außerdem wird das Fachwissen über die Grundlagen der Strahlenschutzorganisation und der Strahlenschutzpraxis sowie neue Erkenntnisse im Strahlenschutz aufgefrischt und aktualisiert. Als Grundlage für die Anwendung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen dient das aktuelle Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und die aktuelle Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die technischen Neuerungen können den entsprechenden DIN-Normen und den anlagenspezifischen Bedingungsanleitungen entnommen werden.
Durch die erfolgreiche Teilnahme (Anwesenheitspflicht und Prüfung) dieses Aktualisierungskurses wird die Fachkunde und somit der Status als Strahlenschutzbeauftragter im Unternehmen erhalten. Beides wird im StrlSchG und in der StrlSchV für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. eines Störstrahlers zwingend gefordert.
Zielgruppe
Dieser Kurs ist für Personen zum Erhalt der vorhandenen Fachkunde bzw. Kenntnissen der Fachkundegruppe R3 und R4 erforderlich, die ausschließlich mit den o.g. Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahlern tätig werden.
Voraussetzungen
Erfolgreich absolvierter Strahlenschutzkurs der Fachkundegruppe R3 und R4 gemäß der Fachkunderichtlinie Technik.
Zeit
08:30 - 13:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb einer Fachkunde oder der letzten vollständigen Aktualisierung ist eine erneute Aktualisierung der Fachkunde erforderlich.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
430 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
81.7 EUR
Bruttopreis
511.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Nico Galle
+49521 786-227
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen und BAB - EX/A81/50251205/06102026-2 - 06.10.2026
gem. MVAS 99 / RSA 21
Inhalt
- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung
Nutzen
Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.
Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen sowie auf Bundesautobahnen durchzuführen.
Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.
Zielgruppe
Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, KatastrophenschutzBauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz
Voraussetzungen
-keine Voraussetzungen
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
8; - Inhouseangebote sind möglich
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
520 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
98.8 EUR
Bruttopreis
618.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - EX/A40/30152301/6102026-1 - 06.10.2026
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2
Inhalt
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen:
- ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
- Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
- Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
- Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
- Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
- Beispiele aus der Praxis
Nutzen
In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Praxistraining, das Ihnen im Kundenportal zur Verfügung gestellt wird.
Zielgruppe
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte bringen Sie mögliche Fragen zu den Inhalten mit zur Veranstaltung. Unsere Referenten freuen sich darauf. Eine Buchung der Teile Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ist einzeln möglich.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Gefahrstoffe - Fortbildung - EX/A34/50301106/06102026-1 - 06.10.2026
Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Inhalt
Übersicht über das Gefahrstoffrecht (EU und Deutschland) und ergänzende Vorschriften (z.B. TRGS, DGUV Recht)
Relevante neue Rechtsvorschriften und zu erwartende bzw. aktuelle Rechtsänderungen
Aktuelles zur Lagerung von Gefahrstoffen
Haftungsrechtliche Betrachtungen (Kenntnisse über die Pflichten und Rechte eines Beauftragten)
Schnittstellen und Änderungen im Umweltrecht (Immissionsschutz, Gewässerschutz etc.)
Änderungen bei Sicherheitsdatenblättern, Informationen der Lieferanten
Datenbanken als Informationsquelle
Erfahrungsaustausch der Gefahrstoffexperten
Tipps aus der Praxis zum verbesserten Gefahrstoffmanagement
Nutzen
Dieses spezielle Gefahrstoffe-Seminar klärt Sie über die aktuellen Änderungen im Gefahrstoffrecht auf. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde Gefahrstoffe fordert die Gefahrstoffverordnung nach § 2 Abs.16 eine regelmäßige fachspezifische Fortbildung. Die Fachkunde wird vom Gesetzgeber unter anderem für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten verlangt (§ 6 Abs. 11 GefStoffV).
Unsere praxiserfahrenen Referenten gehen in der Weiterbildung auf die Zusammenhänge zwischen dem EU-Recht (REACH, CLP etc.), der Gefahrstoffverordnung und dem nationalen Recht (ChemVerbotsV, ChemG, TRGS) in Deutschland ein. Ergänzende Vorschriften, wie beispielsweise das DGUV Recht, kommen ebenfalls zur Sprache.
Darüber hinaus besprechen sie praxisbezogene Fragestellungen zum Gefahrstoffrecht der Schulungsteilnehmer. Hier können Sie gerne eigene Themen einbringen beziehungsweise eigene Dokumentationen vorstellen. Tragen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Fortbildung - Gefahrstoffe aktiv zur Arbeitssicherheit bei, indem Sie alle relevanten Neuerungen im Gefahrstoffrecht kennen.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche für Gefahrstoffmanagement oder Logistik, Arbeitsmediziner, Behörden und Berufsgenossenschaften sowie Fach- und Führungskräfte der Bereiche Chemie, Arbeitssicherheit, Umwelt, Lagerlogistik und Entsorgung.
Voraussetzungen
Diese Seminar richtet sich an Personen, die bereits Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht besitzen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - Fortbildung - EX/A35/30101506/06102026-1 - 06.10.2026
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Leitlinien zur BetrSichV und TRBS 1203
- Entwicklungsstand der Harmonisierung von technischen Vorschriften
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
Druckbehälter und Rohrleitungen
- Fallbeispiele zur Einstufung von Druckgeräten
- Besondere Arten von Druckbehältern
Prüfungsdurchführung
- Sicherheitstechnische Bewertung zur Ermittlung von Prüffristen
- Erkennen von Schäden
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Nutzen
In der Fortbildung erfahren Sie, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen richtig einordnen. Sie lernen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte für Ihren Betrieb zu planen und durchzuführen: Die relevanten Vorschriften und technischen Regeln für Druckbehälter und Rohrleitungen sind sehr umfangreich und unterliegen dem ständigen Wandel.
Das gilt im besonderen Maße auch für die durchzuführenden Prüfungen. Gemäß TRBS 1203 muss die Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen über aktuelle Kenntnisse zum Stand der Technik verfügen. Dazu zählen auch die aktuellen Kenntnisse über das zu prüfende Arbeitsmittel und der zu betrachtenden Gefährdungen.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Die Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Sachkundige nach der Druckbehälterverordnung, die sich als Befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen sowie Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen aktualisieren müssen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - EX/A46/40402001/06102026-1 - 06.10.2026
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV
Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)
Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS
Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779
Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780
Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786
Nutzen
Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Möglichst Grundwissen zur AwSV
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Fortbildung: Umgang mit psychisch kranken Mitarbeitern - EX/A52/10302001/06102026-1 - 06.10.2026
Psychisch belastete Mitarbeiter angemessen fordern und fördern
Inhalt
Worüber sprechen wir?
- psychische Erkrankungen
- Störungsbilder
- ICD-10
Woher weiß ich, dass ich aktiv werden sollte?
- das Belastungs-/Beanspruchungskonzept
- Ich im Stress (Funktionsprinzipien, Reaktionen und Auswirkungen)
- Warnsignale für psychische Belastung und Erkrankung bei mir und meinen Mitarbeitenden
- Ursachen und Auslöser
- Diathese-Stress-Modell
Was bedeutet es, an einer psychischen Erkrankung zu leiden?
- Auswirkungen auf das eigene (Arbeits-)Leben und das der Menschen im (Arbeits-)Umfeld
Welche Möglichkeiten gibt es in der Prävention und Rehabilitation?
- Schutz und Stärkung der psychischen Gesundheit
- Resilienz
- Genesungswege
Was muss präventiv und interventiv getan werden?
- gesetzliche Vorgaben: Gefährdungsbeurteilung; betriebliches Eingliederungsmanagement
- rechtliche Konsequenzen
Was ist meine Verantwortung und Rolle als Führungskraft?
- Fürsorgepflicht
- Arbeitsweisen und Leistung einfordern
Wie nehme ich meine Leitungsfunktion gewinnbringend und wertschätzend wahr?
- Handlungsleitfäden und interne Vereinbarungen
- Wie fordere und fördere ich angemessen?
- gesunde Kommunikation
- Gesprächsführung
Wie grenze ich mich persönlich ab?
- Supervision
- kollegiale Beratung als Tool
Nutzen
Stellen Sie sich vor, Sie bemerken Verhaltensänderungen bei einem oder einer Ihrer Beschäftigten und wissen nicht, wie Sie sich richtig verhalten sollen. Oft führen diese Situationen zu Unsicherheiten. Räumen Sie diese beiseite und lernen Sie in unserer Fortbildung zum Umgang mit psychisch kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit psychisch belasteten Beschäftigten umzugehen.
Jeder vierte Erwachsene in Deutschland ist mittlerweile von einer psychischen Erkrankung betroffen. Hinzu kommen besondere Belastungen durch schwierige Lebenssituationen. Beides lässt sich nicht immer im Arbeitsalltag verbergen und äußert sich in einem veränderten Verhalten.
Insbesondere Führungskräfte stehen im Umgang mit psychisch Kranken am Arbeitsplatz vor Herausforderungen und fragen sich:
- ?Wie und wann spreche ich auffälliges Verhalten bei Mitarbeitenden an??
- ?Wie fordere und fördere ich angemessen??
- ?Was kann ich tun, wenn sich das Verhalten nicht ändert??
- ?Wo bekomme ich Unterstützung??
Auf diese und ähnliche Fragen geben wir Ihnen in diesem Seminar Antworten. Sie erhalten Einblick und Handlungsbefähigung im Themenkomplex psychische Belastung und psychische Erkrankung. Wir zeigen Ihnen verschiedene Methoden und Konzepte, die Sie in der Praxis anwenden können. Dabei beziehen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Vorschriften, wie die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (§ 5 ArbSchG) und das betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IV), in das Seminar mit ein.
Damit Sie im Arbeitsalltag psychische Belastungen oder Erkrankungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig erkennen, geben wir Ihnen Informationen zur Beurteilung von Warnsignalen an die Hand. So erkennen Sie Störungsbilder und wissen, welche persönlichen und organisationalen Hintergründe zu einer Erkrankung führen können. Dadurch sind Sie fähig, zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen Sie aktiv werden sollten bzw. müssen. Mithilfe eines Gesprächsleitfadens fällt es Ihnen künftig leichter, Gespräche mit belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen.
Sie erlangen durch die Teilnahme an der Fortbildung mehr Sicherheit im Umgang mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, stärken Ihre Führungskompetenz und wissen genau, was Sie sowohl präventiv als auch interventiv tun können.
Unsere Seminare sind auf kleine Gruppen ausgelegt (in der Regel bis zu 8 Teilnehmende), um intensives und persönliches Lernen zu ermöglichen.
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Betrieb elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100 - EX/A37/30301201/06102026-1 - 06.10.2026
Aufgaben und Pflichten des Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen
Inhalt
Inhalte der DIN VDE 0105-100
Neuerungen in der DIN VDE 0105-100
Anlagen- und Arbeitsverantwortliche gem. DIN VDE 0105-100
Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung an den Betrieb elektrischer Anlagen
Relevante Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)
Prüfungen an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
Umgang mit elektrischen Altanlagen
Diskussion und Klärung offener Fragen
Nutzen
Die DIN VDE 0105-100 legt die Anforderungen zum sicheren Betrieb und zur gefahrlosen Anwendung elektrischer Anlagen fest. Ziel ist es, die Anlagen in einem nach der Errichtungsnorm ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Sie ist somit die relevante Norm für alle Betreiber und Instandsetzer elektrischer Anlagen. In unserem Seminar informieren Sie erfahrene Referenten über die Inhalte der DIN VDE 0105-100 und geben Ihnen wertvolle Tipps zur praktischen Umsetzung. Ziel ist es, ein Höchstmaß an Betriebssicherheit zu erreichen. Die konsequente Umsetzung der Inhalte der DIN VDE 0105-100 hilft Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz sowie der DGUV Vorschrift 3 zu erfüllen.
Eine wichtige Rolle zur Vermeidung von Unfällen ist die Position des Anlagenverantwortlichen. Für die Dauer von Arbeiten an elektrischen Anlagen muss ein Anlagenverantwortlicher bestimmt werden. Er trägt die Verantwortung für die elektrische Sicherheit. Im Rahmen unserer Veranstaltung zeigen wir Ihnen die besonderen Aufgaben und Verantwortungen der Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen auf und Sie erhalten wertvolle Hinweise zur optimalen Organisation und Umsetzung.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, die für Betrieb, Wartung und Instandhaltung elektrischer Anlagen verantwortlich sind; Verantwortliche Elektrofachkräfte, Leiter Elektrotechnik
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - EX/A52/30251601/06102026-1 - 06.10.2026
Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10
Inhalt
Grundlagen der Elektrotechnik / Grundgesetze des elektrischen Stromkreises
Gesetzliche Grundlagen
Messung elektrischer Größen / einfache Rechenbeispiele
Gefahren des elektrischen Stroms
Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag
Netzformen
Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person
Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen
Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100
Arbeitsschutz
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar erhalten Sie die theoretischen elektrotechnischen Grundkenntnisse gemäß DIN VDE 1000-10, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen die Gefahren des elektrischen Stroms und weisen Sie auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. In dieser EuP Schulung lernen Sie, welche Aufgaben Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen können.
Erfahren Sie außerdem, wie Sie die Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person sicher und fachgerecht umsetzen: Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Nach dem Seminar ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme (siehe unter Hinweise).
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unser Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Schulung.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf zwei digitale Praxistrainings - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A32/50201101/06102026-1 - 06.10.2026
Praxisnah qualifiziert für wirksamen Arbeitsschutz im Betrieb
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Warum und wann braucht es Sicherheitsbeauftragte (SiBe) in Unternehmen?
Sicherheitsbeauftragte machen Arbeitsschutz im Betrieb sichtbar und wirksam. Sie erkennen Gefährdungen dort, wo sie entstehen: am Arbeitsplatz, in Abläufen, bei Arbeitsmitteln oder im Verhalten von Kolleginnen und Kollegen. Durch die neue Fassung des § 22 SGB VII rückt die betriebliche Gefährdungslage stärker in den Fokus. Entscheidend ist nicht mehr allein die Beschäftigtenzahl, sondern ob auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Ab 50 Beschäftigten besteht eine generelle Bestellpflicht; bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt sie, wenn eine solche besondere Gefährdung festgestellt wird. Damit unterstützen gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen und praktische Prävention besser miteinander zu verbinden.
Ihr Nutzen der Schulung zur bzw. zum Sicherheitsbeauftragten
Sie gewinnen Sicherheit für Ihre Rolle als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter. Sie lernen die relevanten Grundlagen aus § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001 und DGUV Information 211-042 kennen und verstehen, was diese für Ihren Arbeitsalltag bedeuten. Gleichzeitig erfahren Sie in dieser Ausbildung, wie Sie als Ansprechperson, Multiplikatorin bzw. Multiplikator und kollegiale Unterstützung wirken, ohne Führungsverantwortung zu übernehmen. So können Sie Gefährdungen besser wahrnehmen, Schutzmaßnahmen unterstützen und die Kommunikation im Arbeitsschutz stärken.
Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können
In diesem Lehrgang lernen Sie, welche Rolle Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter im betrieblichen Arbeitsschutz übernehmen und wie Sie diese Aufgabe im Arbeitsalltag wirksam ausfüllen. Sie erhalten grundlegende Kenntnisse zu typischen Gefährdungen, sicherem Verhalten und Präventionsmaßnahmen. Durch praxisnahe Übungen und Gruppenarbeiten entwickeln Sie ein besseres Verständnis dafür, wie Sie Risiken erkennen, Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren und sicherheitsgerechtes Verhalten fördern können. Themen wie Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, PSA, Verkehrswege, Gefahrstoffe, Brandgefahren und Gesundheit im Betrieb helfen Ihnen, Ihre Rolle als SiBe nachhaltig und praxisnah umzusetzen.
Gibt es Vertiefungsseminare für Sicherheitsbeauftragte bei der TÜV NORD Akademie?
Nach dem Grundlehrga
Mehr erfahren
Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen - EX/A50/60101901/06102026-1 - 06.10.2026
nach DGUV Grundsatz 309-001
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen, VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52
- Grundsätze für die Prüfung von Kranen DGUV Grundsatz 309-001
Anforderungen an Brücken- und Portalkrane
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Brücken- und Portalkranen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Kransachkundiger Lehrgang erhalten Sie die Sachkunde, um als befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen bestellt werden zu können. Die Inhalte des Seminars richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7): Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen in der Veranstaltung die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Brücken- und Portalkrane wiederkehrend zu prüfen und im Anschluss zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Kranen vor. Nach § 26 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Kranen geprüft werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Kransachkundiger Lehrgang genügend Möglichkeiten.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Kran besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil. Für die praktische Einweisung in die Prüfung an einem Kran ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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