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Fachkundelehrgang nach § 4 Deponieverordnung - 248 - 22.09.2026

Staatlich anerkanntes eintägiges Fachseminar zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 4 DepV für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien


Die Rechtsverpflichtung für die Leitung von Deponien verantwortlichen Personen, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in § 4, Abs. 2 DepV geregelt

Als einem der ersten Seminaranbieter ist dem Umweltinstitut Offenbach die Anerkennung gemäß § 4 Nr. 2 DepV zur Durchführung von Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals erteilt worden. Notwendig wurde ein Anerkennungsverfahren durch die erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung, die seit 01. Dezember 2011 gültig ist. Dies bedeutet für das Leitungspersonal von Deponien, dass ein Lehrgang gemäß § 4 DepV ohne Anerkennung praktisch wertlos ist.

Die Anerkennung wurde am 02. Februar 2012 vom RP-Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, ausgesprochen.

Mit § 4 der Deponieverordnung werden die Deponiebetreiber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Deponie verantwortlichen Personen durch geeignete Fortbildungen über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügen.

Als Grundschulung dieser Zielgruppe bietet das Umweltinstitut Offenbach die Kombi Veranstaltung Entsorgungsfachbetribe Grundkurs" + "Fachkundelehrgang nach § 4 DepV". Hierzu sind mindestens alle zwei Jahre geeignete Fachlehrgänge zur Auffrischung zu besuchen.

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Fortbildung zum betrieblichen Energiemanagement - 248 - 22.09.2026

Eintägiger Refresher zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkenntnisse zu rechtlichen, technischen und normativen Themen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001


Der Lehrgang erfüllt die Anforderung an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für Energiemanagementsystem-Auditoren

Im Rahmen von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 ist eine umfassende Energieplanung durchzuführen, die die Ermittlung rechtlicher und anderer Anforderungen, die Durchführung einer energetischen Bewertung, die Schaffung einer energetischen Ausgangsbasis sowie die Bildung aussagekräftiger Energieleistungskennzahlen umfasst. Mit der Veröffentlichung der ISO 50003, 50006 und 50015 und der Revision ISO 50001 ist die fortlaufendeVerbesserung der energiebezogenen Leistung gegenüber der Ausgangsbasis durch messbare Ergebnisse nachzuweisen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen sowie zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen von internen und externen Audits müssen die Fachkenntnisse vertieft und regelmäßig aktualisiert werden.

Der Lehrgang baut auf dem Grundkurs „Energiemanager/-auditor“ auf und vermittelt rechtliche, normative und technische Neuerungen sowie Vertiefungen der Fachkenntnisse.

Er richtet sich an externe Auditoren für Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikation eine Fortbildung zu rechtlichen, technischen und allgemeinen Themen des betrieblichen Energiemanagements nachweisen müssen.

Die Veranstaltung dient auch Energiemanagern, Energieberatern, internen Auditoren oder Mitarbeitern aus dem Energieteam zur Aktualisierung und Vertiefung der Kenntnisse bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Energiemanagementsystems.

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KRITIS-Beauftragter - Beauftragter für den Schutz Kritischer Infrastrukturen - 248 - 22.09.2026

Zweitägiger Grundlagenkurs


Nach langer Vorlaufzeit hat das Bundeskabinett am 10. September das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Damit werden übergreifende Mindestanforderungen definiert, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen geschaffen.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind die unverzichtbare Grundlage für unser modernes Leben. Ob Energieversorgung, Gesundheitswesen, Transport oder Wasserwirtschaft – diese Systeme gewährleisten, dass unsere Gesellschaft reibungslos funktioniert. Doch sie sind zunehmend gefährdet: Naturkatastrophen, Sabotage, Terrorismus und andere Herausforderungen bedrohen ihre Stabilität. Unternehmen und Verwaltungen müssen daher alles daransetzen, diese lebenswichtigen Bereiche zu schützen.

Mit unserem Seminar bereiten wir Sie darauf vor, diese entscheidende Aufgabe zu übernehmen.

Warum ist dieses Seminar so wichtig?
  • Kritische Infrastrukturen sind unverzichtbar: 
    Ohne funktionierende Versorgungssysteme geraten Wirtschaft und Gesellschaft ins Wanken. Ein Ausfall kann weitreichende Konsequenzen haben – von Produktionsstopps bis hin zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit. Als KRITIS-Beauftragter sind Sie der Garant dafür, dass diese Systeme geschützt und widerstandsfähig bleiben.
  • Pflicht zur Absicherung: 
    Unternehmen und Verwaltungen, die kritische Infrastrukturen betreiben, stehen in der Verantwortung, diese nicht nur zu betreiben, sondern auch zu sichern. Neben gesellschaftlicher Verantwortung gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen das Wissen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Effektives Krisenmanagement: 
    Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Pandemien erfordern schnelle und effektive Reaktionen. Als KRITIS-Beauftragter stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde auch in Extremsituationen handlungsfähig bleibt. Resilienz und vorausschauendes Krisenmanagement stehen dabei im Mittelpunkt.
Was erwartet Sie im Seminar?
  • Ganzheitliches Wissen: 
    Sie lernen, wie Sie Bedrohungen analysieren, Risiken minimieren und Schutzkonzepte umsetzen können. Neben den Grundlagen der Risikoanalyse und Gefahrenabwehr liegt ein besonderer Fokus auf der Notfall- und Krisenbewältigung.
  • Erfahrene Dozenten: 
    Unsere Referenten verfügen über fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrungen in den Bereichen Infrastrukturmanagement, Krisenprävention und Resilienz. Sie profitieren von praxisnahen Ansätzen und bewährten Methoden.
  • Interaktive Formate: 
    Das Seminar kombiniert theoretisches Wissen mit Fallstudien, Workshops und Planspielen, um Sie optimal auf die Praxis vorzubereiten.

Kritische Infrastrukturen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft – und ihre Sicherung ist eine Aufgabe, die Wissen, Weitsicht und Engagement erfordert. Mit unserem Seminar bereiten wir Sie optimal darauf vor, diese Herausforderung zu meistern.

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Qualitätsmanagement Basiswissen - 248 - 22.09.2026

Eintägiger Praxislehrgang zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015


Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 ermöglicht es, Kundenanforderungen sowie rechtliche und behördliche Anforderungen zu erfüllen, eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit zu erreichen und die Behandlung von Risiken und Chancen sowie die Konformität mit den Anforderungen nachzuweisen.

Der Lehrgang vermittelt Grundlagen zu Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001:2015 und zeigt Beispiele für die praktische Umsetzung in integrierten Managementsytemen auf.

Die Teilnehmer erwerben grundlegende Kenntnisse, um an der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems mitzuwirken und die erfolgreiche Integration in vorhandene Systeme sicherzustellen.

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Refresher für Auditoren Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit - 248 - 22.09.2026

Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001


Der dreitägige Refresher-Lehrgang vermittelt kompakt die aktuellen rechtlichen, technischen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Er richtet sich an externe Auditoren für Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 50001, ISO 14001 und ISO 45001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikationen regelmäßig Fortbildungen nachweisen müssen.

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SCC-Schulung und Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte - 248 - 22.09.2026

Eintägiges Kompaktseminar, geeignet für operative Mitarbeiter und Führungskräfte zur Vorbereitung auf die VAZ-SCC-Prüfung gem. Dok. 016/017/018 im Anschluss an die Schulung


In der Industrie werden in steigendem Maße Auftragnehmer (Kontraktoren) für technische Dienstleistungen eingesetzt. Das international anerkannte SCC-Zertifikat hat sich dabei immer mehr in allen Bereichen der Industrie als das Qualitätskriterium für Arbeitssicherheit der Partnerfirmen und Kontraktoren durch. Für eine SCC-Zertifizierung ist ein SCC-Prüfungsnachweis der operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte zwingend erforderlich.

ACHTUNG! Mit Umstellung auf das neue Programm SGU Personal VAZ SCC 2021 sind alle Zertifikate nur noch 5 Jahre gültig. Bereits ausgestellte SCC-Zertifikate mit einer Gültigkeit von 10 Jahren verlieren zum Ende der Übergangsfrist am 31.10.2026 ihre Gültigkeit!

Das Arbeitsschutz-Management-System “Sicherheits-Certifikat-Contraktoren” (SCC) fordert in seinem Regelwerk für alle operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte eine Prüfung zu den Themen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU).

Ein wesentlicher Bestandteil des SCC sind die Forderungen, die an die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Kontraktorenfirmen gestellt werden.

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Die aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - 193 - 23.09.2026

Eintägige Schulung zu Regelungen zum Lebensmittel Nr. 1 - inkl. Legionellenprophylaxe


Die Trinkwasserverordnung wird regelmäßig novelliert um die Trinkwasserqualität in Deutschland weiter zu verbessern. Für Unternehmen und Personen die in der Trinkwasserversorgung, Trinkwassernachbehandlung sowie im gesamten (Trinkwasser-) Installationsbereich tätig sind bedeutet dies, sich fortlaufend mit dem „Stand der Technik“ auseinander zu setzen. 

Bei diesem Seminar werden alle aktuellen Änderungen der Trinkwasserverordnung berücksichtigt und insbesondere die Thematik Legionellen in Warmwasserzirkulationssystemen eingehend diskutiert. Neben dem geplanten Seminarablauf (siehe Inhalte) wird jeder Teilnehmer und Teilnehmerin nach seinen konkreten Problemstellungen befragt, um diese direkt oder im Laufe des Seminars zu behandeln. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die fachlichen Fragen und Beiträge aus der Praxis nicht zu kurz kommen.

Im Seminar werden die Neuerungen zur zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 behandelt.

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Asbest - 248 - 23.09.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 248 - 23.09.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 23.09.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Die aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - 248 - 23.09.2026

Eintägige Schulung zu Regelungen zum Lebensmittel Nr. 1 - inkl. Legionellenprophylaxe


Die Trinkwasserverordnung wird regelmäßig novelliert um die Trinkwasserqualität in Deutschland weiter zu verbessern. Für Unternehmen und Personen die in der Trinkwasserversorgung, Trinkwassernachbehandlung sowie im gesamten (Trinkwasser-) Installationsbereich tätig sind bedeutet dies, sich fortlaufend mit dem „Stand der Technik“ auseinander zu setzen.

Bei diesem Seminar werden alle aktuellen Änderungen der Trinkwasserverordnung berücksichtigt und insbesondere die Thematik Legionellen in Warmwasserzirkulationssystemen eingehend diskutiert. Neben dem geplanten Seminarablauf (siehe Inhalte) wird jeder Teilnehmer und Teilnehmerin nach seinen konkreten Problemstellungen befragt, um diese direkt oder im Laufe des Seminars zu behandeln. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die fachlichen Fragen und Beiträge aus der Praxis nicht zu kurz kommen.

Im Seminar werden die Neuerungen zur zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 behandelt.

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EHS-/HSE-Manager - Der Manager für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit - 248 - 23.09.2026

Zweitägiger Praxislehrgang zu den Anforderungen an integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001 und ISO 45001


Eine Vielzahl umwelt- und arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Anforderungen müssen im Unternehmen ermittelt und die Einhaltung organisiert werden. Für die erfolgreiche Umsetzung sollten die Aufgaben in einem Managementsystem integriert werden.

Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftrag-te gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)

Für die Planung, Umsetzung, Weiterentwicklung und Überwachung der Aufgaben und Prozesse im Bereich Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit wird ein EHS-Manager benannt.

Im Lehrgang erwerben Sie Kenntnisse zur praktischen Umsetzung der Anforderungen an Umweltmanagementsysteme nach DIN EN ISO 14001/EMAS sowie an Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001. Er zeigt Lösungen auf, wie ein integriertes Managementsystem für Umweltschutz und Arbeitsschutz effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann und erläutert die Funktion der EHS-/HSE-Manager.

Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als EHS-Manager erleichtern.

EHS-Manager, die integrierte Audits planen und durchführen, können sich im Lehrgang „Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011“ weiterqualifizieren. Wir empfehlen Auditoren den Lehrgang „Integrierte Managementsysteme“ (am Vortag des Lehrgangs „EHS-Manager“) dazuzubuchen, um ausreichende Grundkenntnisse der einzelnen Normenenanforderungen zu erwerben.

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